Südtirol, Liechtenstein, Luxemburg: Wer zur Österreich-Quote zählt
Von der Redaktion · Stand: 25.10.2026

Zur Österreich-Quote im Medizinstudium zählen nicht nur Inhaber österreichischer Maturazeugnisse. Laut den Universitäten gehören auch Absolventen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Oberschulen, Reifezeugnisse aus Liechtenstein und Luxemburg sowie das Europäische Abitur dazu. Im Wintersemester 2024 kamen in Innsbruck 60 Anfänger aus Südtirol, 12,8 Prozent.
Für Bewerber aus Deutschland ist das aus zwei Gründen interessant. Wer selbst einen dieser Abschlüsse hat, sollte das Kontingent bei der Anmeldung richtig angeben. Und wer verstehen will, gegen wen er in Innsbruck antritt, sollte wissen, dass die „Österreicher“ dort zu einem spürbaren Teil Südtiroler sind.
Wer zählt rechtlich zur Österreich-Quote?
Das Universitätsgesetz reserviert im Studium Humanmedizin 75 Prozent der Plätze für drei Gruppen (§ 71c Abs. 5 UG): Inhaber in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse, Angehörige der Personengruppen nach der Personengruppenverordnung und Absolventen einer medizinischen Studienberechtigungsprüfung mit fünf Jahren Hauptwohnsitz in Österreich. Die Staatsangehörigkeit spielt für diese Zuordnung keine Rolle.
Die Personengruppenverordnung 2018 (BGBl. II Nr. 63/2019) zählt auf, wessen Reifezeugnis „als in Österreich ausgestellt“ gilt. Für Bewerber aus Deutschland sind vor allem zwei Gruppen relevant, Südtirol und der Wohnsitz in Österreich. Vollständig sind es sechs:
- Personen mit Privilegien und Immunitäten in Österreich oder im Auftrag Österreichs im Ausland, mit Ehepartnern und Kindern,
- in Österreich akkreditierte, hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten und ihre Familien,
- Personen, die selbst oder deren gesetzlich unterhaltspflichtige Person fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der erstmaligen Antragstellung auf Zulassung an einer österreichischen Hochschule den Hauptwohnsitz in Österreich hatten,
- Stipendiaten bestimmter staatsvertraglicher oder österreichischer öffentlicher Stipendien,
- Absolventen österreichischer Auslandsschulen und deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Sekundarschulen zweiten Grades (mit einer Bedingung, dazu gleich),
- Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.
Liechtenstein, Luxemburg und das Europäische Abitur stehen nicht in dieser Verordnung. Sie kommen über Staatsverträge dazu, auf die sich die Universitäten und das Ministerium berufen.
Südtirol: Was die Verordnung sagt und was die Universitäten tun
Die Personengruppenverordnung nennt Inhaber „von staatlichen Abschlussprüfungen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Sekundarschulen zweiten Grades, sofern damit nicht in Italien ohnehin der unmittelbare Hochschulzugang verbunden ist“. Wie dieser Nebensatz im Einzelfall auszulegen ist, erklären weder die Verordnung noch die Universitäten auf ihren Seiten.
In der Praxis behandeln die Universitäten Südtirol als Teil der Österreich-Quote. Die Innsbrucker Checkliste zur Kontingenteinteilung (Stand 11/2025) fragt nach einem „gleichgestellte[n] Reifezeugnis (aus Südtirol, Liechtenstein, Luxemburg)“ und ordnet es dem Österreich-Kontingent zu. Das Wissenschaftsministerium schrieb im Juli 2026 in der Anfragebeantwortung 5452/AB, Bewerber aus Liechtenstein, Luxemburg und Südtirol seien „aufgrund völkerrechtlicher Abkommen“ in der Österreich-Quote enthalten und unterlägen „den gleichen Aufnahmeerfordernissen“ wie Inhaber österreichischer Reifezeugnisse.
Der Wortlaut ist enger als die Faustregel „Südtirol zählt“. Er nennt nur deutsch- und ladinischsprachige Schulen. Für Abschlüsse italienischsprachiger Schulen in Südtirol oder aus dem übrigen Italien gibt es keine entsprechende Regel; wer dort als EU-Bürger maturiert hat, fällt nach der Definition der Universitäten ins EU-Kontingent.
Deutsch und Latein mit Südtiroler Matura
Ein Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule gilt an der MedUni Wien als Nachweis der Deutschkenntnisse, ein eigenes Sprachzertifikat brauchst Du dann nicht. Beim Latein rät die MedUni Innsbruck ausdrücklich Bewerbern mit Zeugnissen „beispielsweise aus Deutschland oder Südtirol“, sich die Lateinstunden von der Schule bestätigen zu lassen. Zählen die Stunden nicht, legst Du im Studium eine Ergänzungsprüfung ab; die Regeln je Standort stehen unter Latein im Medizinstudium.
Wie viele Südtiroler beginnen Medizin in Österreich?
Das Ministerium hat die begonnenen Humanmedizin-Studien von Studierenden aus Südtirol in 5452/AB aufgeschlüsselt. Die große Mehrheit beginnt in Innsbruck. Im Wintersemester 2025 waren es dort 43, österreichweit 51.
| Wintersemester | Wien | Graz | Innsbruck | Linz | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 3 (0,4 %) | 4 (0,7 %) | 43 (8,8 %) | 1 (0,3 %) | 51 (2,3 %) |
| 2024 | 5 (0,6 %) | 5 (0,9 %) | 60 (12,8 %) | 0 (0,0 %) | 70 (3,3 %) |
| 2023 | 11 (1,4 %) | 2 (0,4 %) | 48 (10,0 %) | 1 (0,3 %) | 62 (3,0 %) |
| 2022 | 2 (0,3 %) | 3 (0,6 %) | 45 (9,5 %) | 1 (0,3 %) | 51 (2,5 %) |
| 2021 | 8 (1,2 %) | 2 (0,5 %) | 37 (7,8 %) | 1 (0,4 %) | 48 (2,7 %) |
Zum Vergleich: Mit deutscher Staatsangehörigkeit begannen im selben Zeitraum in Innsbruck jedes Jahr zwischen 117 und 135 Personen; die Zahlen stehen auf der Seite Medizinstudium in Österreich für Deutsche. Die Südtiroler sind also eine deutlich kleinere, aber feste Gruppe, und sie konkurrieren im selben Ranking wie alle anderen.
Liechtenstein und Luxemburg
Für Liechtenstein gibt es ein eigenes Abkommen mit Österreich, seit 1. Januar 2018 in Kraft (BGBl. III Nr. 207/2017). Nach Art. 2 Abs. 1 erkennt jeder Staat die Reifezeugnisse des anderen an „und gibt ihnen sämtliche Wirkungen, die mit den eigenen Reifezeugnissen verbunden sind“. Art. 2 Abs. 4 regelt zusätzlich, dass das Zeugnis zugleich die nötigen Deutschkenntnisse nachweist.
Reifezeugnisse aus Luxemburg gelten laut medizinstudieren.at „aufgrund entsprechender Abkommen“ ebenfalls als gleichgestellt. Die Fundstelle dieses Abkommens nennen weder die Universitäten noch das Ministerium. An der Zuordnung ändert das nichts: Wiener und Innsbrucker Checkliste weisen Luxemburg ausdrücklich dem Österreich-Kontingent zu.
Zahlenmäßig spielt die Gruppe kaum eine Rolle. Zwischen 3 und 7 Personen aus Liechtenstein und Luxemburg begannen in den Wintersemestern 2021 bis 2025 jährlich ein Humanmedizinstudium, fast alle in Innsbruck oder Wien; in Graz und Linz war es in keinem Jahr jemand (5452/AB, S. 11).
Europäisches Abitur
Das Europäische Abiturzeugnis der Europäischen Schulen ist im Universitätsgesetz ausdrücklich als Nachweis der Universitätsreife genannt (§ 64 Abs. 1 Z 6 UG). Für die Quote ordnen es die Universitäten dem Österreich-Kontingent zu, mit Verweis auf die Satzung der Europäischen Schulen: Inhaber erfüllen danach in jedem Mitgliedstaat dieselben Voraussetzungen für die Zulassung an Hochschulen wie dessen eigene Bürger mit entsprechendem Abschluss. Ein IB Diploma fällt nicht darunter, es gilt als ausländisches Reifezeugnis, selbst wenn es an einer Schule in Österreich erworben wurde. Mehr dazu unter MedAT mit ausländischem Schulabschluss.
Fünf Jahre Hauptwohnsitz in Österreich
Von den sechs Gruppen der Personengruppenverordnung ist die Wohnsitzregel die einzige, die weder einen besonderen Status noch eine bestimmte Schule voraussetzt. Maßgeblich sind fünf zusammenhängende Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, und zwar unmittelbar vor der erstmaligen Antragstellung auf Zulassung zu einem Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Es genügt auch, wenn eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person, in der Regel ein Elternteil, diesen Wohnsitz hat.
Als Nachweis nennen die Universitäten die Meldebestätigung, für die Unterhaltspflicht gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde. Wer mit der Familie nach Österreich gezogen ist und das Abitur an einer deutschen Schule abgelegt hat, sollte die Daten deshalb genau nachrechnen, bevor er im März das Kontingent wählt.
Was bringt die Österreich-Quote bei einer gemeinsamen Rangliste?
Weniger, als der Begriff vermuten lässt. In ihren Stellungnahmen zu 5452/AB beschreiben die Universitäten ein einziges Ranking je Standort, unabhängig von Vorbildung und Staatsangehörigkeit. Die Plätze gehen nach dem Testergebnis weg. Erst danach wird geprüft, ob mindestens 75 Prozent an das Österreich-Kontingent und 95 Prozent an EU-Bürger und Gleichgestellte gegangen sind. Umreihungen zugunsten der Österreich-Quote gab es laut den Universitäten nur vereinzelt.
Für Bewerber mit Südtiroler, liechtensteinischem oder luxemburgischem Reifezeugnis heißt das nach dieser Beschreibung: Die Zuordnung hilft nur in dem Jahr und an dem Standort, an dem tatsächlich umgereiht wird, und dann nur denen, die knapp unter der Grenze liegen. Wie nahe die schlechtesten erfolgreichen Werte der Kontingente beieinanderlagen, zeigen die MedAT-Grenzwerte. Die Quote selbst mit dem Gesetzestext erklärt die Seite EU-Quote im Medizinstudium.
Kontingent richtig angeben: bis wann geht eine Korrektur?
Die Unterlagen nennen unterschiedliche Fristen. Verbindlich ist der Zeitpunkt der Zahlung der Kostenbeteiligung im März: Das Kontingent muss davor stimmen. Den Ablauf der Anmeldung beschreibt die Seite MedAT-Anmeldung.
Häufige Fragen
Zählen Südtiroler beim MedAT zur Österreich-Quote?
Laut Ministerium und den Kontingent-Checklisten der Universitäten ja. Rechtsgrundlage ist die Personengruppenverordnung: Sie stellt Abschlüsse deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Oberschulen einem österreichischen Reifezeugnis gleich. Geprüft wird das bei der Zulassung anhand des Reifezeugnisses.
Gilt das auch für Abschlüsse italienischsprachiger Schulen in Südtirol?
Die Verordnung nennt ausdrücklich nur deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler Sekundarschulen zweiten Grades. Italienischsprachige Schulen kommen im Wortlaut nicht vor. Eine Aussage der Universitäten zu diesem Fall haben wir nicht gefunden.
Ich habe ein Europäisches Abitur. In welchem Kontingent bin ich?
Im Österreich-Kontingent. Die Universitäten begründen das mit der Satzung der Europäischen Schulen, nach der das Europäische Abitur dieselben Rechte vermittelt wie die nationalen Abschlüsse. Ein IB Diploma zählt dagegen als ausländisches Reifezeugnis.
Meine Eltern leben seit fünf Jahren in Österreich, ich habe Abitur in Deutschland. Zähle ich zur Österreich-Quote?
Möglicherweise. Die Personengruppenverordnung erfasst auch Personen, bei deren gesetzlich unterhaltspflichtiger Person fünf zusammenhängende Jahre Hauptwohnsitz in Österreich vor Deiner ersten Antragstellung auf Zulassung vorliegen. Nachweis ist die Meldebestätigung, gegebenenfalls mit Geburtsurkunde.
Bringt mir die Österreich-Quote beim MedAT einen Vorteil?
Nur selten. Alle Bewerber eines Standorts stehen auf einer gemeinsamen Rangliste. Umgereiht wird nur, wenn sonst weniger als 75 Prozent der Plätze an das Österreich-Kontingent gingen, und das kam laut den Universitäten nur vereinzelt vor.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 25.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Universitätsgesetz 2002, § 71c (Zugang zu Human- und Zahnmedizin, Quote, gewidmete Plätze) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.11.2025; abgerufen am 04.11.2026
- Universitätsgesetz 2002, § 64 (Allgemeine Universitätsreife), Fassung BGBl. I Nr. 50/2024 – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.05.2024; abgerufen am 25.10.2026
- Personengruppenverordnung 2018 (PersGV 2018), BGBl. II Nr. 63/2019, § 1 (Reifezeugnisse, die als in Österreich ausgestellt gelten) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 05.03.2019; abgerufen am 25.10.2026
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens, BGBl. III Nr. 207/2017 – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.01.2018; abgerufen am 25.10.2026
- Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Paris 1953), BGBl. Nr. 44/1957, Art. 1 und Vertragsparteien – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 25.10.2026
- Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP, Hauptdokument (12 Seiten) – BMFWF, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Innsbruck, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Medizinischen Universität Wien (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Wien, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Österreich-Kontingent (Personengruppenverordnung, Luxemburg und Liechtenstein, Europäisches Abitur, IB Diploma) – medizinstudieren.at; abgerufen am 25.10.2026
- EU-Kontingent – medizinstudieren.at; abgerufen am 25.10.2026
- Checkliste Kontingenteinteilung Aufnahmeverfahren Humanmedizin (Stand 11/2025) – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 25.10.2026
- Checkliste: Kontingenteinteilung Aufnahmeverfahren Humanmedizin (ohne Datumsangabe) – Medizinische Universität Wien, medizinstudieren.at; abgerufen am 25.10.2026
- Zulassung Humanmedizin (Upload, Terminbuchung, Prüfung der Originale) – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 20.10.2026
- Deutschkenntnisse (Diplomstudien Human- und Zahnmedizin) – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 25.10.2026
- Zusatzprüfung Latein – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 19.10.2026