Facharztausbildung: in Österreich bleiben oder zurück nach Deutschland?
Von der Redaktion · Stand: 23.10.2026

Mit dem österreichischen Dr. med. univ. kannst Du die Facharztausbildung in beiden Ländern machen. In Österreich dauert sie nach dem Studium bei den meisten Sonderfächern mindestens 69 Monate, in Allgemeinmedizin und Familienmedizin 57. Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nennt für viele Gebiete 60 Monate. Ein österreichischer Facharzttitel wird in Deutschland auf Antrag anerkannt.
Wie viele Absolventen aus Deutschland tatsächlich zurückgehen, zeigt eine Befragung, die das Wissenschaftsministerium in der Anfragebeantwortung 5452/AB zitiert: Rund zwei Drittel (64 %) ziehen kurz nach dem Studium nach Deutschland zurück. Für die Facharztausbildung selbst weisen die Quellen nichts gesondert aus; der Abschnitt zum Verbleib sagt, was die Daten hergeben und was nicht.
Wie läuft die Facharztausbildung in Österreich ab?
Voraussetzung ist das Doktorat der gesamten Heilkunde (§ 4 Abs. 3 Z 1 lit. a Ärztegesetz 1998, ÄrzteG). Bevor Du als Ärztin oder Arzt in Ausbildung arbeitest, trägt die Österreichische Ärztekammer Dich in die Ärzteliste ein; die Anmeldung muss vor der ersten ärztlichen Tätigkeit erfolgen (§ 27 Abs. 2 ÄrzteG). Nach dem Infoblatt der Kammer brauchst Du dafür unter anderem einen Strafregisterauszug und ein ärztliches Gesundheitszeugnis, beide nicht älter als drei Monate, sowie Deinen Dienstvertrag oder eine Bestätigung des Dienstgebers.
Die Ausbildung selbst findet in Arbeitsverhältnissen statt (§ 5a Abs. 2 Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, ÄAO 2015). Du bewirbst Dich also um eine Stelle, nicht um einen Studienplatz. Sie besteht aus vier Teilen:
- Basisausbildung: mindestens sechs Monate klinische Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten, in einer anerkannten Ausbildungsstätte, das sind vor allem allgemeine Krankenanstalten (§ 6a ÄrzteG, § 6 ÄAO).
- Sonderfach-Grundausbildung: die fachspezifische Ausbildung im gesamten Gebiet des Sonderfaches, je nach Fach meist 27 oder 36 Monate, in der Allgemeinchirurgie 15 (§ 5a Abs. 2 ÄAO und Anlagen).
- Sonderfach-Schwerpunktausbildung: die vertiefte Ausbildung in Modulen, je nach Fach 27, 36 oder 48 Monate (Anlagen zur ÄAO).
- Fachärztliche Prüfung, die die Österreichische Ärztekammer organisiert (§ 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 5 ÄrzteG). Danach stellt sie das Facharztdiplom aus (§ 15 Abs. 1 ÄrzteG).
Die Summe der Mindestzeiten steht in den Anlagen zur ÄAO 2015. Innere Medizin hat 6 + 27 + 36 Monate, Anästhesiologie und Intensivmedizin 6 + 36 + 27, Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie 6 + 15 + 48; in allen drei Fällen sind es 69 Monate. Dazu passt § 8 Abs. 1 ÄrzteG, der nach der Basisausbildung zumindest 63 Monate verlangt, sofern die Verordnung nichts anderes bestimmt. Ausnahmen gibt es: Anatomie kommt ohne Basisausbildung auf 45 + 27 Monate.
Allgemeinmedizin ist seit Juni 2026 ein Facharztfach
Wer ab Juni 2026 mit der Allgemeinmedizin beginnt, wird nicht mehr „Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin“, sondern Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (§ 7 ÄrzteG, § 10 ÄAO). Nach der Basisausbildung folgen mindestens 33 Monate Grundausbildung, darunter je sechs Monate Allgemeinmedizin und Innere Medizin, und 18 Monate Schwerpunktausbildung (Anlage 1 ÄAO). Zusammen sind das 57 Monate. Eine Übergangsregel verkürzt die Schwerpunktausbildung nach dem Beginn der Basisausbildung: auf sechs Monate bei Beginn vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027, auf neun Monate ein Jahr später, auf zwölf und auf 15 Monate in den zwei Jahren danach (§ 257 ÄrzteG). Die Facharztprüfung in diesem Fach muss die Ärztekammer spätestens ab dem 1. Juni 2027 anbieten (§ 258 Abs. 1 ÄrzteG).
Mindestzeiten sind keine Garantie
Alle Angaben sind Mindestzeiten. Bei Teilzeit verlängert sich jeder Ausbildungsabschnitt entsprechend (§ 7 Abs. 1 ÄAO). Urlaub, Krankheit, Karenz und ähnliche Abwesenheiten werden nur bis zu einem Sechstel der jeweiligen Ausbildungszeit angerechnet (§ 9 ÄAO). Wie lange Du tatsächlich brauchst, steht deshalb nicht im Gesetz.
Wie bekommst Du eine Ausbildungsstelle in Österreich?
Die gelesenen Quellen beschreiben keine zentrale Vergabe. Die Österreichische Ärztekammer nennt in ihrem Infoblatt zwei Wege: Stellenausschreibungen in der Österreichischen Ärztezeitung und im Karriereportal arztjobs.at, außerdem die Bewerbung direkt bei den Krankenanstaltenträgern. Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung können sich dort auch direkt bei den Ausbildungsstätten bewerben.
Wo ausgebildet werden darf, regelt das Ausbildungsstätten-Verzeichnis der Kammer. Es führt österreichweit die anerkannten Ausbildungsstätten für Allgemeinmedizin, Sonderfächer und Spezialisierungen und ist mit Filterfunktionen durchsuchbar. Ob und wie viele der dort festgesetzten Stellen gerade frei sind, steht nicht darin; die Kammer verweist dafür auf den Rechtsträger der Krankenanstalt. Wie schnell Du eine Stelle in Deinem Wunschfach bekommst, können wir deshalb nicht beziffern.
Wie läuft die Weiterbildung in Deutschland ab?
Zuerst brauchst Du die Approbation. Mit dem Dr. med. univ. wird sie ohne Prüfung des Studiums erteilt; das Verfahren erklärt die Seite Approbation in Deutschland. Erst mit der Approbation oder einer Berufserlaubnis darfst Du die Weiterbildung beginnen (§ 4 Abs. 1 Muster-Weiterbildungsordnung 2018, MWBO).
Die Weiterbildung ist grundsätzlich ganztägig und hauptberuflich, bei einem zur Weiterbildung befugten Arzt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte und im Rahmen angemessen vergüteter Berufstätigkeit (§ 4 Abs. 2 und 5, §§ 5 und 6 MWBO). Du dokumentierst sie in einem Logbuch (§ 8 Abs. 1). Am Ende steht eine Prüfung vor der Ärztekammer, die mindestens 30 Minuten dauert (§§ 11 bis 14). Dann erhältst Du die Facharztbezeichnung.
Die MWBO ist ein Muster der Bundesärztekammer, in der Fassung vom 3. Juli 2026. Rechtsverbindlich ist laut ihrem Impressum nur die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Dauer und Inhalte können sich im Detail unterscheiden; lies deshalb vor einer Entscheidung die Ordnung des Landes nach, in dem Du arbeiten willst. Wir haben keine Landesordnung einzeln geprüft.
Facharzt in Österreich oder Deutschland: Wie unterscheiden sich die Mindestzeiten?
Die Tabelle stellt sechs häufig gewählte Fächer nebeneinander. Die Spalte zur EU-Richtlinie zeigt, wie weit beide Länder über dem gemeinsamen Mindestmaß liegen. Die deutschen Weiterbildungszeiten weiterer Fächer, 60 oder 72 Monate je nach Gebiet, listet Facharztausbildung in Deutschland auf.
| Fach | Österreich: Basis + Grund + Schwerpunkt | Deutschland: Mindest-Weiterbildungszeit | EU-Mindestdauer |
|---|---|---|---|
| Allgemeinmedizin (in Österreich: und Familienmedizin) | 6 + 33 + 18 = 57 Monate | 60 Monate | 3 Jahre (Art. 28) |
| Innere Medizin | 6 + 27 + 36 = 69 Monate | 60 Monate | 5 Jahre |
| Anästhesiologie (in Österreich: und Intensivmedizin) | 6 + 36 + 27 = 69 Monate | 60 Monate | 3 Jahre |
| Kinder- und Jugendheilkunde (in Deutschland: -medizin) | 6 + 36 + 27 = 69 Monate | 60 Monate | 4 Jahre |
| Psychiatrie (mit Psychotherapeutischer Medizin bzw. Psychotherapie) | 6 + 36 + 27 = 69 Monate | 60 Monate | 4 Jahre |
| Orthopädie und Traumatologie (in Deutschland: und Unfallchirurgie) | 6 + 36 + 27 = 69 Monate | 72 Monate im Gebiet Chirurgie | 5 Jahre (Orthopädie) |
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die österreichische Summe enthält die sechsmonatige Basisausbildung; in der MWBO kommt der Begriff Basisausbildung nicht vor. Und die deutschen 60 Monate sind Mindestzeiten (§ 4 Abs. 4 MWBO), die an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter einem befugten Weiterbilder abzuleisten sind; Unterbrechungen wie Elternzeit zählen nicht mit. Wer nur auf die Zahl schaut, vergleicht also nicht dasselbe.
Wird ein österreichischer Facharzttitel in Deutschland anerkannt?
Für die Fachgebiete, die Anhang V Nr. 5.1.3 für Österreich nennt, ja, und zwar automatisch. Nach Art. 21 der Richtlinie 2005/36/EG erkennt jeder Mitgliedstaat die in Anhang V Nr. 5.1.2 aufgeführten Facharzt-Ausbildungsnachweise an, wenn die Ausbildung die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt. Für Österreich steht dort das „Facharztdiplom“, ausgestellt von der Österreichischen Ärztekammer. Welche Fachgebiete mit welchen Mindestdauern erfasst sind, listet Anhang V Nr. 5.1.3. Österreich führt dort unter anderem Innere Medizin, Chirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Radiologie und Anästhesiologie und Intensivmedizin.
In Deutschland setzt die Muster-Weiterbildungsordnung das um: Wer einen Weiterbildungsnachweis hat, der nach EU-Recht automatisch anzuerkennen ist, „erhält auf Antrag“ die Facharztbezeichnung (§ 18 Abs. 1 MWBO). Der Antrag geht an die Landesärztekammer. Beizufügen sind unter anderem die Approbation, ein Identitätsnachweis, eine tabellarische Aufstellung der Weiterbildung und beglaubigte Kopien der Nachweise (§ 18 Abs. 5). Die Kammer bestätigt nach der MWBO binnen eines Monats den Eingang und entscheidet spätestens drei Monate nach den vollständigen Unterlagen (§ 18 Abs. 4); die Landesordnung kann abweichen.
Fächer, die in der Österreich-Zeile von Anhang V Nr. 5.1.3 nicht stehen, fallen nicht unter diese automatische Anerkennung. Anatomie taucht dort zum Beispiel nicht auf. Dann prüft die Kammer, ob die Weiterbildung gleichwertig ist; bei wesentlichen Unterschieden bietet sie eine Eignungsprüfung an (§ 18 Abs. 3 MWBO).
Und wenn Du mitten in der Ausbildung wechselst?
Das Gesetz sieht es in beide Richtungen vor, aber nur als Einzelfallprüfung. In Deutschland kann eine abweichende Weiterbildung „vollständig oder teilweise“ anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist (§ 10 MWBO). Österreich rechnet im Ausland und in EU-Staaten absolvierte Zeiten auf Antrag an, sofern sie gleichwertig sind; die Ärztekammer entscheidet innerhalb von vier Monaten ab vollständigen Unterlagen per Bescheid (§ 14 ÄrzteG). Wie viele Monate am Ende zählen, steht in keiner der beiden Vorschriften vorab fest.
Wie viele Absolventen bleiben in Österreich?
Das Wissenschaftsministerium zitiert in der Anfragebeantwortung 5452/AB die Absolventenbefragung EUROGRADUATE 2022. Zwei Zahlen werden oft vermischt, messen aber Verschiedenes:
| Messgröße | Ergebnis |
|---|---|
| Beschäftigungsland ein Jahr nach Abschluss (Human- und Zahnmedizin, Kohorte 2020/21, alle befragten Absolventen) | 80 % Österreich, 13 % Deutschland, 5 % Schweiz, 2 % sonstiges Ausland |
| Wohnort ein bis zwei Jahre nach Abschluss, Absolventen mit österreichischem Sekundarabschluss | 95 % in Österreich |
| Wohnort ein bis zwei Jahre nach Abschluss, Absolventen mit Sekundarabschluss in Deutschland | rund zwei Drittel (64 %) zurück in Deutschland |
Die Herkunft bestimmt der Bericht nach dem Ort, an dem der Sekundarabschluss gemacht wurde, also das Abitur. Das Ministerium weist selbst darauf hin, dass die Befunde auf Befragungen beruhen und der abgefragte Zeitraum nur teilweise abgedeckt ist. Human- und Zahnmedizin werden wegen geringer Fallzahlen nicht getrennt ausgewertet. Wie viele der Rückkehrer eine Facharztausbildung in Deutschland beginnen und wie viele Deutsche in Österreich Facharzt werden, weisen die Quellen nicht aus.
Die Gründe für den Wegzug aus Österreich nennt das Ministerium für beide Befragungskohorten zusammen, ohne Aufschlüsselung nach Herkunft und mit Mehrfachnennungen: Partnerschaft oder familiäre Gründe 65 %, die Möglichkeit einer höheren oder weiteren Qualifikation 64 %, höhere Lebensqualität 48 %, die Aussicht auf höheres Einkommen 31 %.
Wie entscheidest Du, wo Du Facharzt wirst?
Eine Empfehlung tragen die Daten nicht. Sie zeigen, was die Regeln erlauben und wie andere sich entschieden haben. Diese Punkte sind belegt und helfen beim Abwägen:
- Der Weg bleibt offen. Der österreichische Titel wird in Deutschland auf Antrag anerkannt, und Österreich erkennt umgekehrt Facharztnachweise aus anderen EWR-Staaten für harmonisierte Sonderfächer automatisch an (§ 5 Z 3 ÄrzteG).
- Das Fach entscheidet über die Dauer. Bei Allgemeinmedizin liegt Österreich unter Deutschland, bei den meisten anderen Fächern der Tabelle darüber, bei Orthopädie und Unfallchirurgie darunter.
- Ein Wechsel mitten in der Weiterbildung ist der Punkt mit dem größten Planungsrisiko, weil beide Seiten nur gleichwertige Zeiten im Einzelfall anrechnen. Zahlen dazu, wie viel Zeit dabei verloren geht, haben wir nicht gefunden.
- Wer Österreich verlässt, nennt Partnerschaft oder Familie am häufigsten (65 %), dicht gefolgt von der Möglichkeit einer weiteren Qualifikation (64 %); das Einkommen steht mit 31 % an letzter Stelle der vier Angaben.
Zum Gehalt machen wir bewusst keine Angaben. Dafür müssten wir die geltenden Tarifverträge beider Länder gegenüberstellen, und das haben wir nicht getan. Wer konkrete Angebote vergleicht, sollte die Tarifverträge der jeweiligen Träger lesen.
Wie das Studium aufgebaut ist, das Du dafür abschließt, steht unter Aufbau des Medizinstudiums in Österreich. Einen Überblick für Deutsche, die in Österreich studieren, bietet Medizinstudium in Österreich für Deutsche.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Facharztausbildung in Österreich?
Nach den Anlagen zur Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 bei fast allen Sonderfächern mindestens 69 Monate: 6 Monate Basisausbildung plus Sonderfach-Grundausbildung und Schwerpunktausbildung. Im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin sind es mindestens 57 Monate (6 + 33 + 18), in der Übergangszeit bis Mai 2030 mit verkürzter Schwerpunktausbildung. Das sind Mindestzeiten; Teilzeit verlängert sie.
Wird ein österreichischer Facharzttitel in Deutschland anerkannt?
Für die Fachgebiete, die Anhang V Nr. 5.1.3 der Richtlinie 2005/36/EG für Österreich aufführt, ja: Das Facharztdiplom der Österreichischen Ärztekammer ist automatisch anzuerkennen, wenn die Ausbildung die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt. Du stellst den Antrag bei der Landesärztekammer; die Muster-Weiterbildungsordnung sieht die Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen vor (§ 18 Abs. 4). Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Deiner Landesärztekammer.
Kann ich die Facharztausbildung in Österreich beginnen und in Deutschland beenden?
Rechtlich vorgesehen ist es: Nach § 10 der Muster-Weiterbildungsordnung kann eine abweichende Weiterbildung ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist. Wie viele Monate die Landesärztekammer Dir anrechnet, entscheidet sie im Einzelfall. Eine feste Zusage vorab fanden wir in den Quellen nicht.
Wo bewerbe ich mich um eine Ausbildungsstelle in Österreich?
Direkt bei den Krankenanstalten und Ausbildungsstätten, denn die Ausbildung ist ein Arbeitsverhältnis. Die Österreichische Ärztekammer nennt Stellenausschreibungen in der Österreichischen Ärztezeitung und auf arztjobs.at und führt ein Verzeichnis aller anerkannten Ausbildungsstätten. Ob dort gerade eine Stelle frei ist, sagt das Verzeichnis nicht.
Kehren Absolventen aus Deutschland nach dem Studium zurück?
Mehrheitlich ja. Nach EUROGRADUATE 2022, zitiert in der Anfragebeantwortung 5452/AB, ziehen rund zwei Drittel (64 %) der Absolventen aus Deutschland kurz nach dem Studium nach Deutschland zurück. Die Befragung betrifft Human- und Zahnmedizin zusammen und sagt nichts darüber, ob die Rückkehrer dort eine Facharztausbildung beginnen.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 23.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG), BGBl. I Nr. 169/1998, konsolidierte Fassung (§§ 4, 5, 6a, 7, 8, 14, 27, 257, 258) – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.10.2026; abgerufen am 23.10.2026
- Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015), BGBl. II Nr. 147/2015, konsolidierte Fassung mit Anlagen 1 bis 33 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.10.2026; abgerufen am 23.10.2026
- 7. Novelle der ÄAO 2015, BGBl. II Nr. 224/2026 (Basisausbildung von neun auf sechs Monate) – Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 30.07.2026; abgerufen am 23.10.2026
- Änderung des Ärztegesetzes 1998 und des Suchtmittelgesetzes, BGBl. I Nr. 65/2026 (§ 6a Abs. 1, § 254b) – Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 29.07.2026; abgerufen am 23.10.2026
- Ausbildungsstätten-Verzeichnis mit FAQ (Stand 10.08.2026) – Österreichische Ärztekammer, 10.08.2026; abgerufen am 23.10.2026
- Basisausbildung (Hinweis auf die am 1. August 2026 in Kraft getretene Verkürzung) – Österreichische Ärztekammer; abgerufen am 23.10.2026
- Informationen zur Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich (Infoblatt, Kap. 4 Eintragung in die Ärzteliste, Kap. 6 Stellensuche) – Österreichische Ärztekammer; abgerufen am 23.10.2026
- Fachärztin / Facharzt (Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt) – Gesundheitsportal Österreich (gesundheit.gv.at); abgerufen am 23.10.2026
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Art. 21, 25 und 28 sowie Anhang V Nr. 5.1.2 bis 5.1.4 (konsolidierte Fassung 29.10.2025) – EUR-Lex, 29.10.2025; abgerufen am 23.10.2026
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2026 (§§ 4, 10, 18 sowie Abschnitt B) – Bundesärztekammer, 03.07.2026; abgerufen am 23.10.2026
- Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP, Hauptdokument (12 Seiten) – BMFWF, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
- EUROGRADUATE 2022: Analyse der österreichischen Erhebungsdaten zu Studium und Arbeitsmarkteinstieg von Hochschulabsolventen (Gesamtbericht), Grafiken 49 und 108 – Statistik Austria, veröffentlicht vom BMFWF; abgerufen am 20.10.2026