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MedAT mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Antrag, Fristen, Nachweise

Von der Redaktion · Stand: 24.10.2026

Person im Rollstuhl vor einem barrierefreien Eingang

Mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung kannst Du beim MedAT eine abweichende Prüfungsmethode beantragen, etwa einen kleineren Raum, Großdruck oder in Wien bis zu 10 Prozent mehr Zeit. Der Antrag geht an Deinen Teststandort. 2026 lief die Frist in Innsbruck nur vom 1. bis 9. April, in Wien bis 30. April, in Graz und Linz bis 31. Mai.

Das Recht dazu steht im Gesetz, die Details regelt jede Universität selbst. Fristen, Nachweise und der Weg des Antrags unterscheiden sich so deutlich, dass Du die Regeln Deines Standorts kennen solltest, bevor Du im März die Anmeldung abschickst.

Wer kann beim MedAT eine abweichende Prüfungsmethode beantragen?

Grundlage ist § 71b Abs. 7 Z 5 des Universitätsgesetzes, der über § 71c Abs. 4 auch für Human- und Zahnmedizin gilt. Danach hast Du das Recht, eine abweichende Prüfungsmethode zu beantragen, wenn Du eine Behinderung nachweist, die Dir den Test „in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht“. Das Ausbildungsziel des Studiums muss erreichbar bleiben. Bei Bedarf sind geeignete Unterstützungsmaßnahmen vorzusehen, das Gesetz nennt ausdrücklich (Sprach-)Assistenz.

Was eine Behinderung ist, bestimmt § 3 des österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes: die Auswirkung einer körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschweren kann. Sie darf nicht nur vorübergehend sein, als Grenze nennt das Gesetz mehr als voraussichtlich sechs Monate. Chronische Erkrankungen fallen damit oft darunter. Die MedUni Innsbruck nennt Diabetiker als Beispiel, die MedUni Wien führt neben körperlichen und sensorischen Einschränkungen auch psychische wie Angst- oder Konzentrationsstörungen und neurodivergente wie Legasthenie auf.

Einen Schwerbehindertenausweis oder einen festgestellten Grad der Behinderung verlangt keine der vier Zulassungsverordnungen. Gefragt ist ein ärztlicher Nachweis, je nach Standort in unterschiedlicher Form. Ob ein deutscher Ausweis zusätzlich etwas bringt, sagt keine Universität.

Eine kurzfristige Verletzung, etwa ein gebrochener Arm im Juni, erfüllt die Sechs-Monats-Grenze in der Regel nicht. Die MedUni Wien bittet bei akut aufgetretenen Einschränkungen, zum Beispiel nach einem Unfall, trotzdem um eine möglichst schnelle Nachricht, garantiert nach Fristende aber keine Anpassung mehr.

Fristen und Nachweise je Standort

Die Tabelle zeigt die Regeln für den MedAT 2026 aus den Zulassungsverordnungen 2026/27 und den Seiten der Universitäten. Für 2027 hat bisher nur die MedUni Graz eine Frist genannt; die neuen Verordnungen erscheinen voraussichtlich ab Dezember 2026.

StandortFrist 2026So stellst Du den AntragNachweis
Innsbruck01.04. bis 09.04.2026Antragsformular und Upload im ANV Management Portalärztliches Attest oder Gutachten; dazu eine Beschreibung medizinisch notwendiger Geräte mit Foto und Angabe zur Bluetoothfähigkeit
Wienbis 30.04.2026Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefrei“ per E-Mail an [email protected]fachärztliche Bestätigung auf dem Formular; eine Diagnose musst Du nicht angeben
Grazbis 31.05.2026 (für 2027 bereits genannt: 31.05.2027)E-Mail an [email protected] mit Deinem konkreten Anliegenärztlicher Nachweis
Linzbis 31.05.2026E-Mail an [email protected] mit Deinem konkreten Anliegenaktuelle ärztliche Bestätigung der geltend gemachten Behinderung
Fundstellen: Innsbruck: VO Humanmedizin und VO Zahnmedizin, jeweils § 8 Abs. 5; Frist laut Infoseite „Aufnahmeverfahren barrierefrei“. Wien: VO § 6 Abs. 8; Formular und Infoseite MedUni Wien. Graz: VO (RN 61) § 6 Abs. 7; FAQ der MedUni Graz. Linz: VO § 11 Abs. 6; FAQ der JKU. Abgerufen 24.10.2026.

Auffällig ist Innsbruck. Das Antragsfenster öffnet am Tag nach dem Ende der Anmeldung und schließt neun Tage später. Wer in Innsbruck antreten will, sollte Attest und Gerätebeschreibung deshalb schon im März fertig haben. In Wien, Graz und Linz bleibt nach der Anmeldung mehr Zeit, aber auch dort lohnt es sich nicht, bis zur letzten Woche zu warten. Die MedUni Wien schreibt, dass sie nach Fristende die Umsetzbarkeit der Maßnahmen nicht mehr garantieren kann; 2026 war der Testtag der 03.07.2026, und die Wiener Rückmeldung zu den Anpassungen kam etwa drei Wochen vorher.

Was kann beim MedAT angepasst werden?

Eine vollständige Liste gibt es nirgends. Am ausführlichsten ist die MedUni Wien, die ausdrücklich schreibt, dass sie jeden Antrag einzeln prüft und die Liste im Einzelfall erweitern kann. Als Beispiele nennt sie:

  • angepasste Testunterlagen, etwa größere Schrift, andere Schriftart oder Großdruck im A3-Format,
  • angepasste Ausstattung, etwa ein höhenverstellbarer Tisch oder ein rollstuhlgeeigneter Platz,
  • ein bestimmter Sitzplatz, zum Beispiel in der Nähe der Testleitung oder der Toilette,
  • ein Platz in einem kleineren, separaten Testlokal mit weniger Personen und bei Bedarf längeren Pausen zwischen den Aufgabengruppen,
  • wiederholte Instruktionen und langsameres Sprechen,
  • Gebärdensprachdolmetscher für Österreichische Gebärdensprache,
  • eine Begleitperson, die das Testlokal während der Bearbeitung allerdings verlassen muss,
  • eine Verlängerung der Testzeit um höchstens 10 Prozent für alle Testteile,
  • Unterstützung bei der Blutzuckermessung, auch wenn das Gerät Signaltöne abgibt oder ein Smartphone braucht.

Die Wiener Räume für den barrierefreien MedAT liegen ebenfalls auf dem Gelände der Messe Wien. Je nach Zahl der Teilnehmer sitzen dort bis zu 30 Personen in einem Raum. Graz und Linz schreiben nur, dass sie „organisatorische Maßnahmen“ setzen wollen, und bitten Dich, Dein Anliegen am Testtag genau zu beschreiben. Innsbruck spricht von einer abweichenden Prüfungsmethode und „geeigneten Unterstützungsmaßnahmen“ und weist darauf hin, dass nicht alle Testhallen ebenerdig sind und die Toiletten nicht immer auf derselben Ebene liegen. Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, soll sich dort möglichst früh melden. Ob eine Zeitverlängerung auch an diesen drei Standorten möglich ist, veröffentlichen sie nicht.

Eine Grenze setzt das Gesetz allen: Die abweichende Methode darf die anderen Teilnehmer nicht benachteiligen, so steht es in der Innsbrucker Verordnung, und das Ausbildungsziel muss erreichbar bleiben. Den Wegfall eines Testteils nennt keine Universität als mögliche Anpassung; die Wiener Beispiele betreffen Unterlagen, Raum, Zeit und Hilfsmittel.

Medikamente und Geräte: Was musst Du anmelden?

Hier unterscheiden die Universitäten genau zwischen Medikamenten und Geräten. Medikamente darfst Du in Wien und Innsbruck ohne Anmeldung mitnehmen. Innsbruck lässt im Testlokal aber nur einzelne Blister zu, keine ganzen Verpackungen. Elektronische Medizinprodukte musst Du dagegen vorab anmelden, in Wien über das Formular, in Innsbruck im ANV Management Portal. Die MedUni Wien nennt als Beispiele Blutzuckermessgerät oder Handy zur Blutzuckerüberwachung, Insulinspritze oder -pen, Sensoren und Hörgerät. Innsbruck will zu jedem Gerät eine Beschreibung mit Foto und eine Angabe, ob es Bluetooth nutzt.

Dazu passt das Geräteverbot am Testtag: Die Verordnungen von Wien und Graz zählen Uhren, Handys und sonstige elektronische Geräte während des Tests zu den Unredlichkeiten. Nicht angemeldete oder nicht genehmigte Geräte dürfen in Innsbruck nicht aufs Testgelände. Für Graz und Linz haben wir keine eigenen Regeln zu Medikamenten und Geräten gefunden. Schreib dort in Deiner E-Mail ausdrücklich dazu, welche Geräte Du brauchst. Was am Testtag sonst gilt, steht unter MedAT-Antwortbogen und Regeln.

So läuft der Antrag ab

  1. Zum MedAT anmelden und bezahlen. Der Antrag setzt eine gültige Anmeldung voraus. Innsbruck schreibt das in die Verordnung: Antragsberechtigt ist nur, wer angemeldet ist und den Kostenbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt hat. Die MedUni Wien sagt dasselbe in ihren Fragen und Antworten. Ein erstes Gespräch per E-Mail ist in Wien schon vor der Anmeldung möglich. Die Anmeldung 2027 läuft voraussichtlich vom 01.03.2027 bis 31.03.2027, Einzelheiten unter MedAT-Anmeldung.
  2. Nachweis besorgen. Frag früh in der Praxis nach, denn die Bestätigung muss in Linz „aktuell“ sein und in Wien von einer Fachärztin oder einem Facharzt stammen. In Wien trägst Du Deine Bearbeitungsnummer und die E-Mail-Adresse Deines MedAT-Accounts ins Formular ein.
  3. Anpassungen konkret beschreiben. Die MedUni Wien bittet um ausführliche Vorschläge und um Hinweise auf frühere Prüfungen, etwa ob Du beim Abitur oder bei Klassenarbeiten mehr Zeit oder einen eigenen Raum hattest. Schreib also nicht nur, was Du hast, sondern was Dir im Test hilft.
  4. Fristgerecht einreichen. Innsbruck lässt eine verspätete Antragstellung nur in begründeten Ausnahmefällen zu und fordert bei unvollständigen Anträgen nicht zur Verbesserung auf.
  5. Auf die Entscheidung warten. In Wien erhältst Du bei Umsetzbarkeit etwa drei Wochen vor dem Test alle Informationen zu Einlass und Testbedingungen, 2026 in Kalenderwoche 24; die genauen Sitzplatzdaten folgen mit der Testeinladung etwa zwei Wochen vorher. Ist nicht alles umsetzbar, schickt Wien vorher eine Nachricht mit Alternativen in den MedAT-Account. Innsbruck teilt die Entscheidung spätestens eine Woche vor dem Test im ANV Management Portal mit und bittet, vorher nicht nachzufragen.

Der MedAT 2027 findet voraussichtlich am 09.07.2027 statt. Rechne also damit, dass Du die Bestätigung Deiner Anpassungen erst im Juni oder Anfang Juli in der Hand hast, und kontrolliere bis dahin regelmäßig die Nachrichten in Deinem Account.

Was gilt, wenn Du den MedAT wiederholst?

Du stellst den Antrag jedes Jahr neu. Die MedUni Wien verlangt ein aktuelles Formular mit der neuen Bearbeitungsnummer und löscht die Anträge des Vorjahres. Weil Du Dich zum MedAT ohnehin jedes Jahr neu anmeldest und dabei den Standort frei wählst, gilt für den Antrag immer die Frist des Standorts, an dem Du in diesem Jahr antrittst. Wechselst Du etwa von Wien nach Innsbruck, rückt Deine Frist um rund drei Wochen nach vorn. Mehr zum zweiten Versuch steht unter MedAT wiederholen.

Rechtlich steht der Anspruch in einem Abschnitt des Universitätsgesetzes, der nach heutigem Stand mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft tritt. Für den MedAT 2027 ändert das nichts. Was danach gilt, verfolgt die Seite MedAT 2028.

Und nach dem Test: Unterstützung im Studium

Mit dem Studienplatz endet der Antrag für den MedAT, Anpassungen im Studium beantragst Du gesondert. Die MedUni Wien nennt dafür die abweichende Prüfungsmethode bei Prüfungen im Studium und ein modifiziertes Curriculum und verweist auf ihre Beauftragte für Studierende mit Behinderungen. Graz hat eine eigene Seite zu Diversität und Barrierefreiheit.

Einen Punkt spricht die MedUni Wien offen an, und er gehört zu einer ehrlichen Planung: Wer nach dem Studium in Österreich ärztlich arbeiten will, muss sich in die Ärzteliste eintragen lassen und dafür unter anderem die gesundheitliche Eignung mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis nachweisen. Die Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) sieht laut MedUni Wien derzeit keine angepasste Ausbildung für Menschen mit Behinderungen vor; welche Wege offenstehen, wird im Einzelfall beurteilt. Wie der Weg nach dem Studium in Österreich und Deutschland aussieht, steht unter Facharzt in Österreich oder Deutschland.

Häufige Fragen

Kann ich beim MedAT mehr Zeit bekommen?

Die MedUni Wien nennt eine Verlängerung der Testzeit um höchstens 10 Prozent für alle Testteile als mögliche Anpassung. Graz, Linz und Innsbruck veröffentlichen keine Liste der Anpassungen. Ob und wie viel mehr Zeit Du bekommst, entscheidet die Universität im Einzelfall nach Deinem Antrag.

Bis wann muss ich den Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode stellen?

Das hängt vom Standort ab. 2026 lief die Frist in Innsbruck vom 1. bis 9. April, in Wien bis 30. April, in Graz und Linz bis 31. Mai. Die MedUni Graz nennt für 2027 bereits den 31. Mai 2027. Die übrigen Fristen für 2027 stehen erst in den neuen Zulassungsverordnungen.

Muss ich Medikamente oder mein Blutzuckermessgerät anmelden?

Medikamente nicht, jedenfalls in Wien und Innsbruck; Innsbruck erlaubt im Testlokal nur einzelne Blister, keine ganzen Packungen. Elektronische Geräte wie Blutzuckermessgerät, Handy zur Blutzuckerüberwachung, Insulinpen, Sensor oder Hörgerät musst Du dagegen fristgerecht anmelden. Nicht genehmigte Geräte dürfen in Innsbruck nicht aufs Testgelände.

Muss ich der Uni meine Diagnose mitteilen?

In Wien nicht: Das Formular fragt nach Einschränkungen und gewünschten Anpassungen, eine Diagnose oder Krankengeschichte musst Du nicht angeben. Eine Fachärztin oder ein Facharzt bestätigt die Einschränkungen auf dem Formular. Innsbruck verlangt ein ärztliches Attest oder Gutachten, Graz und Linz einen ärztlichen Nachweis.

Gilt mein Antrag aus dem Vorjahr weiter?

Nein. Die MedUni Wien verlangt jedes Jahr ein neues Formular mit der aktuellen Bearbeitungsnummer und löscht die Anträge des Vorjahres. Da Du Dich zum MedAT ohnehin jedes Jahr neu anmeldest, stellst Du auch den Antrag an jedem Standort neu.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 24.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.

  1. Universitätsgesetz 2002, § 71b (Abs. 7 Z 5: abweichende Prüfungsmethode bei Behinderung) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.10.2021; abgerufen am 20.10.2026
  2. Universitätsgesetz 2002, § 71c (Zugang zu Human- und Zahnmedizin, Quote, gewidmete Plätze) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.11.2025; abgerufen am 04.11.2026
  3. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, § 3 (Begriff der Behinderung) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 24.10.2026
  4. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 10. Stück, Nr. 15, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
  5. Verordnungen über die Zulassung (RN 61) und die Testinhalte (RN 62) für Human- und Zahnmedizin 2026/27 – Medizinische Universität Graz, Mitteilungsblatt 2025/26, 14. Stück, 17.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
  6. Verordnung über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin (UK 033/303) im Studienjahr 2026/27 – Johannes Kepler Universität Linz, Mitteilungsblatt vom 07.01.2026, 1. Stück, Pkt. 1, 07.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
  7. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 20. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
  8. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 (86. Verordnung) – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 21. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
  9. MedAT barrierefrei MedUni Wien (Anmeldung, Medizinprodukte, Beispiele für Adaptierungen, FAQ) – medizinstudieren.at (Medizinische Universität Wien); abgerufen am 24.10.2026
  10. Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefrei“, Aufnahmeverfahren MedAT 2026 (PDF) – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 24.10.2026
  11. Aufnahmeverfahren barrierefrei (Medikamente, abweichende Prüfungsmethode, Fristen) – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 24.10.2026
  12. Aufnahmeverfahren: Häufig gestellte Fragen (Behinderung und chronische Erkrankung, Frist 31. Mai 2027) – Medizinische Universität Graz; abgerufen am 24.10.2026
  13. Bachelorstudium Humanmedizin: Anmeldung und Aufnahmeverfahren – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 19.10.2026
  14. FAQ – häufig gestellte Fragen – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
  15. Testtag MedUni Wien (Testeinladung, Ablauf, Mittagspause, Signalton) – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026