MedAT-Grenzwerte 2021–2025: So viel brauchtest Du je Standort
Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 19.10.2026
Zwischen 2021 und 2025 reichten beim MedAT für einen Humanmedizin-Studienplatz je nach Standort und Jahr 63,20 bis 79,14 Prozent. Am strengsten war in jedem Jahr Wien (Mittel 76,5 %), am niedrigsten lag die Grenze in Linz (Mittel 68,5 %). Die Zahlen stammen von den Universitäten selbst.
| Standort | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Mittel | Spanne |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wien Humanmedizin | 79,14 | 74,89 | 78,29 | 71,52 | 78,77 | 76,5 | 7,6 Pp. |
| Graz Humanmedizin | 76,74 | 71,79 | 73,75 | 66,84 | 73,34 | 72,5 | 9,9 Pp. |
| Innsbruck Humanmedizin | 73,49 | 67,44 | 71,35 | 64,90 | 71,06 | 69,6 | 8,6 Pp. |
| Linz Humanmedizin | 73,08 | 66,64 | 69,57 | 63,20 | 70,09 | 68,5 | 9,9 Pp. |
| Graz Zahnmedizin | 65,31 | 59,60 | 63,80 | 61,65 | 71,57 | 64,4 | 12,0 Pp. |
Punkte: niedrigster erfolgreicher Gesamtwert je Jahr. Fläche: Spanne zwischen bestem und schwächstem Jahr. Deinen eigenen Wert kannst Du im MedAT-Rechner einblenden.
Was genau ist ein MedAT-Grenzwert?
Jeder Standort reiht alle, die dort angetreten sind, nach ihrem Gesamtwert. Die Plätze gehen von oben nach unten weg. Der Grenzwert ist das Ergebnis der letzten Person, die so noch einen regulären Studienplatz bekommen hat, und zwar nach Abschluss aller Nachrückrunden.
Die Universitäten haben in ihren Stellungnahmen zur Anfragebeantwortung 5452/AB je Jahr den schlechtesten erfolgreichen Wert für Österreicher, für Bürger anderer EU-Staaten und für Drittstaatsangehörige genannt, dazu die fünf schlechtesten erfolgreichen Ergebnisse überhaupt. Die Tabelle oben zeigt jeweils das Minimum dieser Angaben. Wien, Innsbruck und Graz melden ihre Werte als Anteil von 0 bis 1, Linz in Prozent; hier ist alles auf Prozent umgerechnet.
Warum gibt es keine feste Punktegrenze?
Weil der MedAT nicht normiert wird. Jeder Testteil zählt als Anteil richtig gelöster Aufgaben, der Gesamtwert ist die gewichtete Summe. Ist der Testbogen schwerer, sinken alle Ergebnisse und mit ihnen die Grenze. Gleichzeitig ändern sich die Platzzahlen und die Zahl der Bewerber. Eine Mindestpunktzahl, die man „bestehen“ müsste, kennen die Verordnungen für reguläre Plätze nicht.
Wie stark die Schwierigkeit durchschlägt, zeigt ein einfacher Vergleich: Mit 72 Prozent hättest Du 2024 an allen vier Standorten einen Platz bekommen, 2021 an keinem einzigen.
Wie stark schwankt die Grenze von Jahr zu Jahr?
Bildet man je Jahr den Mittelwert der vier Humanmedizin-Grenzen, erhält man so etwas wie das Niveau des Jahrgangs. Es reicht von 66,6 Prozent bis 75,6 Prozent:
| Testjahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Mittel der vier Standorte | 75,61 | 70,19 | 73,24 | 66,61 | 73,31 |
Bemerkenswert ist, wie stabil die Reihenfolge bleibt. Gemessen an diesem Jahresniveau lag Wien im Schnitt 4,7 Prozentpunkte darüber und Graz 0,7; Innsbruck lag 2,1 und Linz 3,3 Prozentpunkte darunter. Wer seine Chancen zwischen den Standorten vergleichen will, sollte deshalb auf diesen Abstand schauen und nicht auf einen einzelnen Jahreswert.
Lag die Grenze am Ergebnistag höher?
Ja. Die Zahlen sind Endstände. Nach der Ergebnisbekanntgabe nehmen manche ihren Platz nicht an, andere erfüllen die Voraussetzungen nicht, und die Plätze rücken nach unten weiter. Innsbruck und Linz haben in ihren Stellungnahmen auch die Rangplätze genannt: In Innsbruck bekam 2021 bis 2025 noch Rang 454 bis 507 einen Platz, bei 360 bis 380 Humanmedizin-Plätzen. In Linz reichte die Liste bis Rang 289 bis 365, bei 240 bis 320 Plätzen. Wie weit das Nachrücken im laufenden Jahr gerade ist, veröffentlichen die Universitäten nicht.
Grenzwerte nach Staatsangehörigkeit
Die getrennten Angaben zeigen, wie wenig die Quote in der Praxis ausmacht. In 18 von 20 Standortjahren lag der schlechteste erfolgreiche Wert eines EU-Bürgers zwischen 0,01 Prozentpunkten unter und 0,33 Prozentpunkten über dem eines Österreichers. Nur in Linz 2021 und 2022 lag er deutlicher darüber, weil schlicht niemand aus einem anderen EU-Staat knapp an der Grenze stand.
Wien: Werte nach Staatsangehörigkeit
| Testjahr | Österreich | anderer EU-Staat | Nicht-EU |
|---|---|---|---|
| 2021 | 79,14 | 79,14 | 79,28 |
| 2022 | 74,89 | 74,93 | 75,27 |
| 2023 | 78,29 | 78,36 | 78,43 |
| 2024 | 71,52 | 71,62 | 71,80 |
| 2025 | 78,77 | 78,81 | 79,20 |
Graz: Werte nach Staatsangehörigkeit
| Testjahr | Österreich | anderer EU-Staat | Nicht-EU |
|---|---|---|---|
| 2021 | 76,74 | 76,74 | 76,88 |
| 2022 | 71,79 | 71,82 | 71,94 |
| 2023 | 73,76 | 73,75 | 73,90 |
| 2024 | 66,84 | 67,02 | 66,89 |
| 2025 | 73,34 | 73,34 | 73,59 |
Innsbruck: Werte nach Staatsangehörigkeit
| Testjahr | Österreich | anderer EU-Staat | Nicht-EU |
|---|---|---|---|
| 2021 | 73,49 (Rang 495) | 73,82 (Rang 486) | 74,49 (Rang 448) |
| 2022 | 67,44 (Rang 507) | 67,60 (Rang 504) | 70,71 (Rang 389) |
| 2023 | 71,43 (Rang 479) | 71,52 (Rang 475) | 71,35 (Rang 480) |
| 2024 | 64,90 (Rang 457) | 65,10 (Rang 452) | 68,31 (Rang 316) |
| 2025 | 71,06 (Rang 454) | 71,26 (Rang 440) | 73,56 (Rang 340) |
Linz: Werte nach Staatsangehörigkeit
| Testjahr | Österreich | anderer EU-Staat | Nicht-EU |
|---|---|---|---|
| 2021 | 73,08 (Rang 289) | 74,08 (Rang 265) | kein Platz |
| 2022 | 66,64 (Rang 365) | 69,23 (Rang 300) | 66,68 (Rang 364) |
| 2023 | 69,57 (Rang 345) | 69,58 (Rang 344) | 70,27 (Rang 333) |
| 2024 | 63,21 (Rang 348) | 63,20 (Rang 349) | 63,90 (Rang 324) |
| 2025 | 70,09 (Rang 348) | 70,12 (Rang 347) | 70,51 (Rang 336) |
Zwei Ungereimtheiten in den Stellungnahmen lassen wir stehen, statt sie zu glätten: Wien nennt für 2025 als schlechtesten Drittstaatsangehörigen 79,20 Prozent, führt unter den fünf schlechtesten Ergebnissen aber eine Person mit syrischer Staatsangehörigkeit und 78,84 Prozent im Österreich-Kontingent. Linz meldet für 2024 als schlechtesten Drittstaatsangehörigen 63,90 Prozent, listet aber eine Person mit russischer Staatsangehörigkeit und 63,39 Prozent. Beides erklärt sich vermutlich damit, dass Personen mit österreichischem Reifezeugnis unabhängig vom Pass zum Österreich-Kontingent zählen. Die Dokumente sagen dazu nichts.
Grenzwerte für Zahnmedizin
Amtliche Werte gibt es nur aus Graz, weil nur die MedUni Graz die Zahnmedizin in ihre Antwort aufgenommen hat. Dort reichten 2021 bis 2025 zwischen 59,60 (2022) und 71,57 Prozent (2025). Bei nur 24 Plätzen schwankt die Grenze stärker als in der Humanmedizin. Eine Quote gibt es in der Zahnmedizin nicht, es zählt allein der Rang. Für Wien und Innsbruck sind keine Zahnmedizin-Grenzwerte veröffentlicht, und die Grazer Werte lassen sich nicht übertragen.
Und der MedAT 2026?
Für 2026 gibt es keine amtlichen Grenzwerte. Die Stellungnahmen der Universitäten stammen aus dem Juni 2026, also aus der Zeit vor dem Testtag am 3. Juli 2026. Zahlen, die für 2026 im Netz kursieren, beruhen auf Umfragen unter Teilnehmern. Wir übernehmen sie nicht in Tabelle und Rechner.
Gibt es Grenzwerte aus der Zeit vor 2021?
Nicht je Standort und Jahr. Der österreichische Rechnungshof hat die Aufnahmeverfahren bis 2018/19 geprüft. Damals galten noch feste Quoten, und laut seinem Bericht war im Österreich- und im EU-Kontingent „zumindest ein Score von 75 %“ nötig. Das ist eine pauschale Aussage über alle Universitäten und Jahre, kein Grenzwert, den man mit den heutigen Zahlen vergleichen könnte.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die MedAT-Grenze in Wien?
Zwischen 2021 und 2025 reichten in Wien für Humanmedizin 71,52 (2024) bis 79,14 Prozent (2021), im Mittel 76,5 Prozent. Wien war in allen fünf Jahren der strengste Standort.
Welcher MedAT-Standort hat die niedrigste Grenze?
Linz. Dort reichten 2021 bis 2025 63,20 bis 73,08 Prozent, im Mittel 68,5 Prozent. Innsbruck lag im Schnitt rund einen Prozentpunkt darüber. Linz bietet allerdings nur Humanmedizin an, mit Bachelor- und Masterstudium.
Gibt es getrennte Grenzwerte für Österreicher und Deutsche?
Nein. Alle Bewerber eines Standorts stehen auf einer gemeinsamen Rangliste. Die Universitäten haben die Frage nach quotenspezifischen Prozenthürden in ihren Stellungnahmen ausdrücklich als unzutreffend zurückgewiesen.
Werden die MedAT-Grenzwerte jedes Jahr veröffentlicht?
Nein. Die Universitäten veröffentlichen weder Grenzwerte noch den Stand des Nachrückverfahrens. Die Werte für 2021 bis 2025 gibt es nur, weil sie in einer parlamentarischen Anfrage abgefragt wurden.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 19.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP zur Anfrage 6059/J „Medizin-Studienplätze in Österreich“ – Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), Parlament Österreich, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Medizinischen Universität Wien (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Wien, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Innsbruck, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Medizinischen Universität Graz (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Graz, 01.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Johannes Kepler Universität Linz (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 18.10.2026
- Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP, Hauptdokument (12 Seiten) – BMFWF, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Testinhalte und die Testauswertung MedAT 2026 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 11. Stück, Nr. 16, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 10. Stück, Nr. 15, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 20. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnungen über die Zulassung (RN 61) und die Testinhalte (RN 62) für Human- und Zahnmedizin 2026/27 – Medizinische Universität Graz, Mitteilungsblatt 2025/26, 14. Stück, 17.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin (UK 033/303) im Studienjahr 2026/27 – Johannes Kepler Universität Linz, Mitteilungsblatt vom 07.01.2026, 1. Stück, Pkt. 1, 07.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Testergebnisse – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
- Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin, Reihe BUND 2020/47 – Rechnungshof Österreich, 01.12.2020; abgerufen am 19.10.2026