MedAT 2028: Was das Auslaufen von § 71c UG bedeutet
Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 20.10.2026
Ob es den MedAT 2028 gibt und nach welchen Regeln, ist offen: Die gesetzliche Grundlage für das Aufnahmeverfahren und die Quote tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Der MedAT 2027 am voraussichtlich 09.07.2027 läuft noch nach geltendem Recht. Für die Zeit danach gibt es bisher weder einen Gesetzentwurf noch eine Regierungsvorlage (Stand 20.10.2026).
Auf dieser Seite steht, was belegt ist: der Gesetzestext, die Fristen, die Ankündigungen von Regierung und Ministerium und der Stand im Parlament. Prognosen, wie die Regeln für 2028/29 aussehen könnten, findest Du hier nicht.
Was steht im Gesetz zum MedAT ab 2028?
Die Befristung steht in den Übergangsbestimmungen am Ende des Universitätsgesetzes. § 143 Abs. 42 lautet im Kern:
„Der 3a. Abschnitt des II. Teils samt Überschrift (§§ 71a bis 71d samt Überschriften) tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.“
Im selben Absatz steht ein Auftrag an das Wissenschaftsministerium: Es muss die Auswirkungen der Zugangsregelungen ab dem Jahr 2022 gemeinsam mit den Universitäten evaluieren und dem Nationalrat „spätestens im Dezember 2026“ einen Bericht vorlegen. Im Mittelpunkt steht laut Gesetz, wer sich bewirbt, wer studiert und wer zum Test angemeldet war, aber nicht erschienen ist, aufgeschlüsselt etwa nach Geschlecht, Bildungshintergrund der Eltern und Staatsangehörigkeit.
Eine Frist, bis zu der der Nationalrat entscheiden muss, nennt das Gesetz nicht. Der Abschnitt läuft schlicht aus, wenn nichts geschieht.
Was läuft Ende 2027 genau aus?
Mehr als nur der MedAT. Der 3a. Abschnitt regelt den Zugang zu allen besonders gefragten Studien an öffentlichen Universitäten:
- § 71c: Human- und Zahnmedizin mit dem MedAT, die Quote für Humanmedizin (Abs. 5), die gewidmeten Studienplätze (Abs. 5a), außerdem Veterinärmedizin, Psychologie und Psychotherapie.
- § 71b: Mindestplatzzahlen und Aufnahmeverfahren für weitere stark nachgefragte Fächer, darunter Pharmazie, Informatik, Biologie, Architektur und Wirtschaft.
- §§ 71a und 71d: die Ziele des Abschnitts und die Möglichkeit, für Studien an einzelnen Universitäten Platzzahlen festzulegen.
Auch der Eignungstest der Vetmeduni Wien stützt sich auf § 71c. Die Privatuniversitäten sind nicht betroffen: Sie wählen nach dem Privathochschulgesetz und ihren eigenen Satzungen aus.
Die Quote hängt dabei nicht nur am österreichischen Gesetz. Die EU-Kommission hat ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich 2017 eingestellt, weil sie die Quote im Medizinstudium als berechtigt ansah, um das Gesundheitssystem zu schützen. Österreich berichtet ihr seither alle fünf Jahre, ob die Gründe weiter bestehen. Einen Bericht für 2026 haben wir nicht gefunden.
Was hat die Regierung angekündigt?
Das Regierungsprogramm 2025–2029 von ÖVP, SPÖ und NEOS enthält mehrere Vorhaben zum Medizinstudium. Es sind Absichtserklärungen, keine Gesetze:
- eine „Grundsatzrevision der bestehenden universitären Zugangsregelungen für die Erstabschlussstudien bis Ende 2026“ (S. 216),
- die Quotenregelung in Humanmedizin soll „in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission weiterentwickelt werden“; für Zahnmedizin und Psychotherapie seien „entsprechende Regelungen neu zu schaffen“ (S. 216, im Gesundheitsteil auf S. 120 als „Wiedereinführung Zahnärzte-Quote“),
- den Aufnahmetest weiterentwickeln, etwa durch die Berücksichtigung sozialer Kompetenzen oder ehrenamtlicher Tätigkeiten (S. 120) und die Prüfung, fachlich relevante Kompetenzen anzurechnen (S. 217),
- einen „Bonus beim Auswahlverfahren“ für Bewerber, die sich freiwillig zur Arbeit im öffentlichen Gesundheitssystem verpflichten (S. 120),
- die Studienplätze „auf Basis einer Bedarfserhebung“ ausreichend zur Verfügung stellen (S. 217).
Wie diese Punkte umgesetzt werden, ob sie schon für 2028/29 gelten sollen und was sie konkret für Bewerber aus Deutschland heißen, steht im Regierungsprogramm nicht. Eine Zahnmedizin-Quote gab es übrigens schon einmal; Österreich hat sie gestrichen, nachdem die EU-Kommission sie 2017 als nicht gerechtfertigt bewertet hatte.
Was sagt das Ministerium zum Zeitplan?
Die bisher genaueste Aussage steht in einer Anfragebeantwortung von Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner vom 2. Juni 2026 (5045/AB). Bis Jahresende 2026 werde der Evaluierungsbericht vorgelegt. „Im Anschluss daran, längstens bis Ende 2027, werden Schlüsse aus den Evaluierungsergebnissen gezogen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen getroffen.“
Dazu kommt eine klare Absage: Im Wissenschaftsausschuss am 26. November 2025 sagte die Ministerin laut Parlamentskorrespondenz, das Regierungsprogramm sehe keine Einführung des Herkunftslandprinzips vor.
Was liegt im Parlament?
Wir haben am 19.10.2026 alle Gegenstände der laufenden Gesetzgebungsperiode durchsucht. Ergebnis: kein Ministerialentwurf, keine Regierungsvorlage und kein Gesetzesantrag, der die §§ 71a bis 71d verlängert oder ersetzt. Auch der Evaluierungsbericht liegt noch nicht vor.
Anhängig ist ein Entschließungsantrag der FPÖ (511/A(E)) vom Oktober 2025. Er fordert, ausländische Bewerber nur zuzulassen, wenn sie auch in ihrem Herkunftsland die Voraussetzungen für ein Medizinstudium erfüllen. Der Wissenschaftsausschuss hat den Antrag zweimal vertagt, mit den Stimmen der Regierungsparteien. Ein Entschließungsantrag ist außerdem nur eine Aufforderung an die Regierung, kein Gesetz.
| Wann | Was | Status |
|---|---|---|
| spätestens Dezember 2026 | Das Ministerium legt dem Nationalrat den Evaluierungsbericht zu den Zugangsregeln vor. | gesetzliche Frist § 143 Abs. 42 UG |
| Dezember 2026 bis Jänner 2027 | Die vier Universitäten erlassen ihre Zulassungsverordnungen für den MedAT 2027 (im Vorjahr zwischen 09.12.2025 und 21.01.2026). | Erfahrungswert Mitteilungsblätter 2025/26 |
| 01.03.2027 – 31.03.2027 | Anmeldung zum MedAT 2027 | voraussichtlich medizinstudieren.at |
| 09.07.2027 | Testtag MedAT 2027, noch nach geltendem Recht | voraussichtlich medizinstudieren.at |
| längstens bis Ende 2027 | Das Ministerium will aus der Evaluierung Schlüsse ziehen und „gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen“ treffen. | Ankündigung 5045/AB |
| 31.12.2027 | Die §§ 71a bis 71d UG treten mit Ablauf dieses Tages außer Kraft, sofern der Nationalrat nichts anderes beschließt. | geltendes Gesetz § 143 Abs. 42 UG |
Was heißt das für Deine Planung?
Wenn Du 2027 antreten willst: nichts. Der MedAT 2027 findet nach den Regeln statt, die Du auf den Seiten zu Terminen, Auswertung und Grenzwerten findest. Die Quote wirkt dort so wie in den Vorjahren, über eine gemeinsame Rangliste.
Wenn Du erst 2028 oder später antreten willst, plane mit zwei Unbekannten. Niemand weiß, ob es dann noch einen MedAT in heutiger Form gibt, und offen ist auch, ob und wie eine Quote weitergilt. Belastbar ist nur der Kalender: Bis Ende 2026 kommt der Evaluierungsbericht, und bis Ende 2027 muss der Nationalrat handeln, wenn es ab 2028 eine gesetzliche Grundlage geben soll.
Ein Grund, schon 2027 anzutreten, ist das trotzdem: Du kennst die Regeln, und die Ergebnisse der Jahre 2021 bis 2025 taugen als Maßstab. Wie Dein Übungsergebnis dazu passt, zeigt der MedAT-Rechner. Wer den MedAT nicht abwarten will, findet unter Plan B die Wege ohne MedAT und die Bewerbung in Deutschland.
Häufige Fragen
Gibt es den MedAT 2028 noch?
Das ist offen. Die gesetzliche Grundlage für Aufnahmeverfahren und Quote, die §§ 71a bis 71d des Universitätsgesetzes, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Eine Verlängerung oder Neuregelung liegt weder als Gesetz noch als Entwurf vor (Stand 20.10.2026).
Findet der MedAT 2027 noch statt?
Ja. Das Verfahren für das Studienjahr 2027/28 fällt in die Geltungszeit des heutigen Gesetzes. Die Universitäten nennen als voraussichtliche Termine die Anmeldung vom 01.03.2027 bis 31.03.2027 und den Testtag am 09.07.2027. Verbindlich werden sie mit den Zulassungsverordnungen, die im Vorjahr ab Dezember erschienen.
Fällt die Quote für Österreicher ab 2028 weg?
Das kann derzeit niemand belegt sagen. Die Quote steht in § 71c Abs. 5 UG und läuft mit dem ganzen Abschnitt Ende 2027 aus. Die Regierung hat im Regierungsprogramm 2025–2029 angekündigt, die Quotenregelung in Abstimmung mit der EU-Kommission weiterzuentwickeln. Ein Gesetzentwurf dazu existiert nicht.
Wird es ein Herkunftslandprinzip für Bewerber aus Deutschland geben?
Ein Antrag der FPÖ fordert das, er wurde im Wissenschaftsausschuss am 26.11.2025 und am 03.06.2026 vertagt. Die Wissenschaftsministerin sagte im Ausschuss, das Regierungsprogramm sehe kein Herkunftslandprinzip vor.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 20.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Universitätsgesetz 2002, § 143 Abs. 42 (Befristung der §§ 71a bis 71d) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 19.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, § 71c (Zugang zu Human- und Zahnmedizin, Quote, gewidmete Plätze) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.11.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, 3. a Abschnitt, §§ 71a bis 71d (Zugangsregelungen) – RIS – Bundeskanzleramt; abgerufen am 19.10.2026
- Anfragebeantwortung 5045/AB XXVIII. GP zur Anfrage 5616/J – BMFWF, Parlament Österreich, 02.06.2026; abgerufen am 19.10.2026
- Parlamentarische Gegenstände der XXVIII. Gesetzgebungsperiode (Ministerialentwürfe, Regierungsvorlagen, Anträge, Berichte) – Parlament Österreich; abgerufen am 19.10.2026
- Entschließungsantrag 511/A(E) XXVIII. GP „Einführung des Herkunftslandprinzips für Medizinstudenten in Österreich“ mit Verfahrensstand – Parlament Österreich, 15.10.2025; abgerufen am 19.10.2026
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1089: Wissenschaftsausschuss, Anträge zu Hochschulthemen vertagt – Parlament Österreich, 26.11.2025; abgerufen am 19.10.2026
- Parlamentskorrespondenz Nr. 515: Wissenschaftsausschuss vom 3. Juni 2026 – Parlament Österreich, 03.06.2026; abgerufen am 19.10.2026
- Regierungsprogramm 2025–2029 „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“, S. 120, 216 und 217 – Bundeskanzleramt Österreich; abgerufen am 20.10.2026
- Freizügigkeit von Studierenden: Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein (IP/17/1282) – Europäische Kommission, 17.05.2017; abgerufen am 19.10.2026
- Basic-Infos: Der MedAT (Abschnitt „Fristen und Termine“) – medizinstudieren.at (gemeinsame Seite der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der JKU Linz); abgerufen am 19.10.2026