MedAT-Nachrückverfahren: Wie weit rückt die Liste vor?
Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 20.10.2026
Beim MedAT nachrücken heißt: Ein frei gewordener Platz geht an die nächste Person auf der Rangliste. Wie weit das reicht, veröffentlichen die Universitäten nicht. Amtliche Rangplätze gibt es nur für Innsbruck und Linz: Dort bekam 2021 bis 2025 noch jemand einen Platz, der 74 bis 137 bzw. 28 bis 55 Ränge hinter der Platzzahl lag.
Das klingt nach viel Bewegung. Es ist aber nicht nur Nachrücken, sondern auch Überbuchung, und es heißt nicht, dass jemand mit diesem Rang am Ergebnistag schon einen Platz hatte. Was sich aus den Zahlen ablesen lässt und was nicht, steht hier.
Wie funktioniert das Nachrücken beim MedAT?
Alle vier Verordnungen regeln das Nachrücken ähnlich. Ein Platz wird frei, wenn jemand die Annahmefrist verstreichen lässt, die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, etwa kein Abiturzeugnis vorlegt, oder schriftlich zurücktritt. In Wien kommt ein vierter Fall hinzu: wenn nachträglich Unredlichkeiten am Testtag auffallen. Der Platz geht dann an die nächstgereihte Person, die noch keinen hat, in der Humanmedizin unter Wahrung der Quote.
| Standort | Wer nachrückt | Gleichstand am letzten Platz |
|---|---|---|
| Wien | nächstgereihte Person ohne Platz, sofern die Quote gewahrt bleibt; nach einem Gleichstand erst, wenn die Überschreitung ausgeglichen ist | alle mit gleichem Gesamtwert am letzten Platz erhalten einen Platz |
| Innsbruck | nächstgereihte Person ohne Platz im jeweiligen Kontingent; Portal in dieser Zeit mindestens täglich prüfen | Losverfahren |
| Graz | nächstgereihte Person ohne Platz, sofern Quote und Mindestleistung gewahrt bleiben | alle mit gleichem Gesamtwert am letzten Platz erhalten einen Platz |
| Linz | die Person, die ohne die ausgeschiedene einen Platz erhalten hätte; zusätzlich bis zu 20 Plätze Überbuchung möglich | keine Regel in der Verordnung |
Wer nachrückt, bekommt eine eigene Frist in der Verständigung und muss innerhalb dieser Frist annehmen bzw. die Zulassung beantragen. Sonst verfällt auch dieser Platz, und die Liste rückt weiter. In Linz kann ein nachgerückter regulärer Platz übrigens keinen gewidmeten Platz in einen regulären verwandeln; beide Listen laufen getrennt.
Wie weit rückt die Liste vor? Die Zahlen aus Innsbruck und Linz
In der Anfragebeantwortung 5452/AB haben die MedUni Innsbruck und die JKU zu den schlechtesten erfolgreichen Ergebnissen auch die Rangplätze genannt. Der höchste genannte Rang zeigt, wie weit unten auf der Gesamtliste im Endstand noch jemand einen regulären Platz bekam. Wien und Graz haben keine Ränge gemeldet.
| Testjahr | Plätze HM Innsbruck | letzter Rang mit Platz | Ränge über Platzzahl | Plätze Linz | letzter Rang mit Platz | Ränge über Platzzahl |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 360 | 495 | +135 | 240 | 289 | +49 |
| 2022 | 370 | 507 | +137 | 310 | 365 | +55 |
| 2023 | 370 | 480 | +110 | 310 | 345 | +35 |
| 2024 | 380 | 457 | +77 | 320 | 349 | +29 |
| 2025 | 380 | 454 | +74 | 320 | 348 | +28 |
In Innsbruck lag der letzte erfolgreiche Rang Jahr für Jahr 19 bis 38 Prozent über der Platzzahl (eigene Rechnung), 2025 bei Rang 454 für 380 Plätze. In Linz schwankte es stärker, zwischen 28 und 55 Rängen.
Drei Gründe stecken in dieser Differenz, und die Daten trennen sie nicht:
- Nachrücken: Plätze, die nicht angenommen werden, gehen weiter nach unten.
- Überbuchung: Das Rektorat in Innsbruck kann die 390 Humanmedizin-Plätze auf bis zu 400 erhöhen, weil erfahrungsgemäß Plätze durch Nichtannahme oder Abbruch frei werden. Die JKU kann bis zu 20 zusätzliche Plätze anbieten. Das Ministerium beschreibt dieses Vorgehen in 5452/AB als Ausgleich für späteren Dropout.
- Quote: In der Humanmedizin wird die Liste umgereiht, falls die Mindestanteile für österreichische Reifezeugnisse oder EU-Bürger nicht erreicht sind. Dann kann jemand weiter unten auf der Gesamtliste einen Platz bekommen, während ein Besserer aus einem anderen Kontingent leer ausgeht.
Dass auch Wien überbucht, zeigt eine Meldung der MedUni Wien vom Oktober 2026: 724 Erstsemestrige in Humanmedizin bei 704 Plätzen laut Verordnung. Einen Grund nennt die Universität dort nicht.
Was heißt das für Dich?
Zwei Schlüsse halten wir für belastbar. Erstens: Die Grenzwerte, die wir auf den MedAT-Grenzwerten und im MedAT-Rechner zeigen, sind diese Endstände. Wer mit seinem Wert in einem Vorjahr knapp über der Grenze gelegen hätte, hätte den Platz im Zweifel erst durch Nachrücken bekommen. Zweitens: Wer am Ergebnistag kein Angebot hat, aber in der Nähe der Grenzwerte der Vorjahre liegt, hat eine echte, wenn auch kleine Chance. Laut den Universitäten betrifft das Nachrücken realistischerweise nur wenige direkt hinter den vergebenen Plätzen.
Ob Dir der Account Deinen Rangplatz anzeigt, regeln die Verordnungen nicht. Die Universitäten bitten ausdrücklich, von Anfragen zu Rangplatz und Nachrückung abzusehen.
Was Du während des Nachrückverfahrens tun kannst
- Erreichbar bleiben. Nachrückungen laufen über den Online-Account bzw. per E-Mail. Die Innsbrucker Verordnung verlangt, das Portal in dieser Zeit mindestens täglich zu prüfen; das gilt sinngemäß überall.
- Unterlagen bereithalten. Nachrückfristen können kurz sein. Abiturzeugnis, Ausweis und Foto sollten als Datei vorliegen; was die Universitäten verlangen, steht unter Zulassung und Fristen.
- Plan B nicht aufgeben. Eine Zusage aus dem Nachrückverfahren ist kein Grund, einen sicheren Platz anderswo vorschnell abzusagen, und umgekehrt. Wege daneben stehen unter Plan B zum MedAT.
- Einsicht nehmen. Binnen drei Monaten nach dem Ergebnis kannst Du Deine Antwortbögen einsehen. Mehr dazu unter MedAT-Ergebnis.
Und die gewidmeten Plätze?
Bleiben gewidmete Plätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse unbesetzt, gehen sie in Wien und Graz laut Verordnung nicht an Teilnehmer anderer Förderprogramme. Was sonst mit ihnen passiert, regeln die beiden Verordnungen nicht ausdrücklich. In Linz fallen offen gebliebene der 16 gewidmeten Plätze an die reguläre Rangliste. Ein Vertreter der MedUni Wien sagte laut einem ORF-Bericht vom Juli 2025, nicht genutzte gewidmete Plätze seien 2024 mit den nächstbesten Testteilnehmern aufgefüllt worden (Medienbericht). Alles zu den Programmen steht unter Gewidmete Studienplätze.
Häufige Fragen
Wie viele rücken beim MedAT nach?
Offizielle Zahlen dazu veröffentlichen die Universitäten nicht. Einen Anhaltspunkt geben die Rangplätze aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung: In Innsbruck bekam 2021 bis 2025 noch eine Person auf einem Rang 74 bis 137 Plätze hinter der Platzzahl einen Studienplatz, in Linz 28 bis 55.
Erfahre ich, wie weit das Nachrückverfahren ist?
Nein. Die Universitäten veröffentlichen den Stand während des Verfahrens nicht und bitten, von Anfragen zum eigenen Rangplatz abzusehen. Wer nachrückt, wird über den Online-Account bzw. per E-Mail verständigt.
Wie lange dauert das Nachrückverfahren?
Ein festes Ende nennen die Verordnungen nicht. Nachgerückt wird, sobald Plätze durch Verfall, fehlende Voraussetzungen oder Rücktritt frei werden. Frei werden Plätze vor allem, wenn Annahme- und Zulassungsfristen ablaufen, also im August und September. Anhaltspunkte für später: Wien hat eine Nachfrist für die Zulassung bis 31. Oktober, und in Linz verfällt ein Platz, wenn die Beiträge bis 31. Oktober nicht bezahlt sind. Ob bis dahin nachgerückt wird, veröffentlichen die Universitäten nicht.
Was passiert bei Gleichstand am letzten Platz?
In Wien und Graz bekommen alle mit demselben Gesamtwert einen Platz, auch über die Platzzahl hinaus; nachgerückt wird dann erst, wenn das ausgeglichen ist. In Innsbruck entscheidet das Los. Die Linzer Verordnung enthält keine eigene Regel.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 20.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 10. Stück, Nr. 15, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Zulassungsfristen (mit abweichender Frist für Human- und Zahnmedizin) – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 20.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 20. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 (86. Verordnung) – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 21. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnungen über die Zulassung (RN 61) und die Testinhalte (RN 62) für Human- und Zahnmedizin 2026/27 – Medizinische Universität Graz, Mitteilungsblatt 2025/26, 14. Stück, 17.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin (UK 033/303) im Studienjahr 2026/27 – Johannes Kepler Universität Linz, Mitteilungsblatt vom 07.01.2026, 1. Stück, Pkt. 1, 07.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Testergebnisse – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
- FAQ – häufig gestellte Fragen – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Innsbruck, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Stellungnahme der Johannes Kepler Universität Linz (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 18.10.2026
- Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP, Hauptdokument (12 Seiten) – BMFWF, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Studienstart für Erstsemestrige an der MedUni Wien – Medizinische Universität Wien, 02.10.2026; abgerufen am 19.10.2026
- Gewidmete Studienplätze – medizinstudieren.at; abgerufen am 19.10.2026
- Medizinstudium: 12.400 Bewerbungen für 1.900 Plätze – science.ORF.at (APA), 04.07.2025; abgerufen am 18.10.2026 (Medienbericht)