Studienbeitrag und ÖH-Beitrag: was Deutsche in Österreich zahlen
Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 19.10.2026
Einen Studienbeitrag in Österreich zahlen Deutsche an den öffentlichen Medizin-Universitäten erst, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten; dann sind es 363,36 Euro pro Semester. Bis dahin fällt nur der ÖH-Beitrag an: 26,20 Euro pro Semester im Studienjahr 2026/27, über zwölf Semester also 314,40 Euro (eigene Rechnung).
Klingt einfach, hat aber zwei Haken. Die Toleranz gilt in Wien, Graz und Innsbruck nicht für das ganze Studium, sondern für jeden Studienabschnitt einzeln. Und wer die Zahlungsfrist verpasst, riskiert die Zulassung.
Wann zahlen Deutsche in Österreich einen Studienbeitrag?
Die Regel steht in § 91 Abs. 1 des Universitätsgesetzes. EU- und EWR-Bürger zahlen 363,36 Euro pro Semester, wenn sie die vorgesehene Studienzeit „um mehr als zwei Semester“ überschreiten. Das Gesetz unterscheidet dabei nach Studienart: Bei Bachelor- und Masterstudien zählt das jeweilige Studium (Ziffer 1), bei Diplomstudien jeder einzelne Studienabschnitt (Ziffer 2). Für die vier Standorte heißt das:
| Standort | Studienform Humanmedizin | beitragsfrei (vorgesehene Zeit + 2 Semester) |
|---|---|---|
| Wien | Diplomstudium in Studienabschnitten, erster Abschnitt 2 Semester | 1. Abschnitt: 4 Semester; weitere Abschnitte nach derselben Regel laut Curriculum |
| Graz | Diplomstudium, Abschnitte 4 + 6 + 2 Semester | 6 + 8 + 4 Semester |
| Innsbruck | Diplomstudium, Abschnitte 2 + 4 + 6 Semester | 4 + 6 + 8 Semester |
| Linz | Bachelor 6 + Master 6 Semester | Bachelor 8, Master 8 Semester |
Der Abschnitt ist die eigentliche Falle. Wer in Graz für den ersten Abschnitt mit seinen vier Semestern sieben Semester braucht, zahlt ab dem siebten Semester Studienbeitrag, auch wenn er das Gesamtstudium später noch in Regelzeit plus zwei Semestern schaffen könnte. Hängst Du in einem Abschnitt fest, lohnt also der Blick auf diese Grenze, nicht auf die Gesamtdauer.
Einen Erlass gibt es in bestimmten Fällen, die § 92 UG aufzählt, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung von mehr als zwei Monaten, bei einer Behinderung ab 50 Prozent und beim Bezug österreichischer Studienbeihilfe. Wer beurlaubt ist, zahlt keinen Studienbeitrag. Den Antrag stellst Du bei Deiner Universität, mit den dort festgelegten Fristen.
Was ist der ÖH-Beitrag und wofür wird er verwendet?
Der ÖH-Beitrag ist der Mitgliedsbeitrag der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH), der gesetzlichen Studentenvertretung. Rechtsgrundlage ist § 38 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014. Der Ausgangswert im Gesetz liegt bei 18,00 Euro, er steigt jedes Studienjahr mit dem Verbraucherpreisindex und wird auf halbe oder ganze Euro aufgerundet. Die ÖH-Bundesvertretung muss den neuen Betrag bis spätestens 1. Mai bekanntgeben.
Für 2026/27 sind es 26,20 Euro pro Semester. Davon gehen laut ÖH 70 Cent in eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Dich auf dem Weg zur Uni und im Studium schützt. Vom Rest erhalten die Bundesvertretung 13 Prozent und die Vertretungen an den einzelnen Hochschulen 87 Prozent. Den Beitrag zahlst Du jedes Semester, ohne Ausnahme, auch wenn Du vom Studienbeitrag befreit bist.
Bis wann musst Du zahlen?
Im ersten Semester ist die Zahlung Teil der Zulassung: Nach § 61 UG müssen Studierendenbeitrag und ein allfälliger Studienbeitrag innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist bezahlt sein. In den folgenden Semestern gilt das für die Meldung der Fortsetzung, die nach § 62 Abs. 2 UG unwirksam ist, solange die Beiträge nicht eingegangen sind. Die MedUni Wien formuliert es unmissverständlich: Wer nicht oder nicht vollständig zahlt, wird nicht zugelassen bzw. vom Studium abgemeldet.
Für den Start nach dem MedAT legen die Universitäten eigene Fristen fest. Im Zulassungsjahr 2026 sahen sie so aus:
- Wien: Annahme innerhalb der mit dem Ergebnis mitgeteilten Frist; Anmeldung zum Kleingruppenunterricht bis 15. September, sonst verfällt der Platz.
- Graz: Zulassungsfrist 2026: 17.08. bis 04.09.2026.
- Innsbruck: Einschreibung innerhalb der Frist aus der Verständigung über den Studienplatz.
- Linz: Zulassungsfrist 2026: 04.08. bis 05.09.2026; der Platz verfällt auch, wenn ÖH- und Studienbeitrag nicht bis 31.10. bezahlt sind.
- Linz, zusätzlich: Der Studienplatz verfällt, wenn ÖH-Beitrag oder ein allfälliger Studienbeitrag nicht bis 31.10.2026 bezahlt ist (§ 22 Abs. 2 der Zulassungsverordnung).
Die Fristen für 2027 legen die Verordnungen fest, die im Winter erscheinen. Sobald sie veröffentlicht sind, stehen sie im Fristen-Cockpit.
Und an den Privatunis?
Dort gilt § 91 UG nicht, die Studiengebühr steht im privatrechtlichen Ausbildungsvertrag. Sie liegt bei 11.000 bis gut 14.000 Euro pro Semester. Den ÖH-Beitrag nennen PMU und DPU als zusätzliche Kosten. Einen Vergleich aller vier Häuser findest Du unter Privatunis in Österreich.
Häufige Fragen
Müssen Deutsche in Österreich Studiengebühren zahlen?
An den öffentlichen Universitäten nur, wenn sie zu lange brauchen. EU-Bürger zahlen keinen Studienbeitrag, solange sie die vorgesehene Studienzeit um höchstens zwei Semester überschreiten, in Diplomstudien je Studienabschnitt. Danach sind 363,36 Euro pro Semester fällig. Den ÖH-Beitrag von 26,20 Euro zahlen alle.
Wie hoch ist der ÖH-Beitrag 2026/27?
26,20 Euro pro Semester, darin enthalten 0,70 Euro für die Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH. Der Betrag wird jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex angepasst und bis spätestens 1. Mai für das folgende Studienjahr bekanntgegeben.
Was passiert, wenn ich den ÖH-Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Ohne Zahlung wirst Du nicht zugelassen bzw. Deine Meldung zur Fortsetzung ist unwirksam. In Linz verfällt der Studienplatz im ersten Jahr ausdrücklich, wenn ÖH- oder Studienbeitrag nicht bis 31. Oktober bezahlt sind.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 19.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Universitätsgesetz 2002, § 91 (Studienbeitrag) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.07.2025; abgerufen am 19.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, geltende Fassung (u. a. §§ 63, 64, 65, 65b) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 18.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, § 61 (Zulassungsfristen) – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 19.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, § 62 (Meldung der Fortsetzung des Studiums) – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 19.10.2026
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, § 38 (Studierendenbeitrag) – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 19.10.2026
- ÖH-Beitrag – Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH); abgerufen am 18.10.2026
- Studienbeitrag (Beitragspflicht, Befreiung, ÖH-Beitrag, Zahlungsmodalitäten) – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 19.10.2026
- ÖH- und Studienbeitrag – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 19.10.2026
- Verordnung über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin (UK 033/303) im Studienjahr 2026/27 – Johannes Kepler Universität Linz, Mitteilungsblatt vom 07.01.2026, 1. Stück, Pkt. 1, 07.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 10. Stück, Nr. 15, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnungen über die Zulassung (RN 61) und die Testinhalte (RN 62) für Human- und Zahnmedizin 2026/27 – Medizinische Universität Graz, Mitteilungsblatt 2025/26, 14. Stück, 17.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 20. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Curriculum Diplomstudium Humanmedizin – Medizinische Universität Graz (Mitteilungsblatt 24.06.2026, 41. Stück), 24.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Studienplan Diplomstudium Humanmedizin – Medizinische Universität Innsbruck (Mitteilungsblatt 23.06.2026, 45. Stück), 23.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Zusatzprüfung Latein – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 19.10.2026
- Masterstudium Humanmedizin – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 18.10.2026