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Umzug nach Österreich: Meldezettel, Anmeldebescheinigung, Krankenversicherung

Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 19.10.2026

Die Anmeldebescheinigung in Österreich brauchst Du als Student aus Deutschland, sobald Du länger als drei Monate bleibst. Beantragen musst Du sie spätestens vier Monate nach der Einreise, in Wien kostet sie 44 Euro. Vorher kommt der Meldezettel: Jede Wohnung meldest Du innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug an.

Dazu gehört eine Frage, die Du am besten schon vor dem Umzug klärst: Wo bist Du krankenversichert? Davon hängt auch ab, ob Du die Anmeldebescheinigung problemlos bekommst.

In welcher Reihenfolge erledigst Du was?

  1. Vor dem Umzug: Krankenversicherung mit Deiner deutschen Kasse klären, Studienbestätigung der Universität besorgen.
  2. Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug: Wohnsitz anmelden (Meldezettel).
  3. Spätestens vier Monate nach der Einreise: Anmeldebescheinigung beantragen.
  4. Jedes Semester: ÖH-Beitrag zahlen, sonst gilt die Fortsetzung des Studiums nicht als gemeldet. Details unter Studienbeitrag und ÖH-Beitrag.

Wie meldest Du Deinen Wohnsitz an?

Wer in Österreich in eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer einzieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt für Haupt- und Nebenwohnsitz gleichermaßen, auch für ein WG-Zimmer oder einen Wohnheimplatz. Der Unterkunftgeber, also Vermieter oder Wohnheim, unterschreibt den Meldezettel. Anmelden kannst Du Dich persönlich, per Post oder in vielen Fällen online. Versäumst Du die Frist, droht eine Geldstrafe.

Bei der Anmeldung entscheidest Du, ob die Wohnung Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Hauptwohnsitz ist die Unterkunft, die Du zum Mittelpunkt Deiner Lebensbeziehungen machen willst und in der Du Dich tatsächlich aufhältst. Ziehst Du aus, meldest Du Dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab. Willst Du später nur die Art des Wohnsitzes ändern, hast Du dafür einen Monat Zeit. Welche Vergünstigungen am Hauptwohnsitz hängen, zeigt die Seite Wohnen im Medizinstudium.

Wie bekommst Du die Anmeldebescheinigung?

Als EU-Bürger hast Du ein Aufenthaltsrecht in Österreich, wenn Du dort eine Ausbildung an einer Universität machst, genug Geld zum Leben hast, keine Sozialhilfe beziehst und ausreichend krankenversichert bist. Die Anmeldebescheinigung dokumentiert dieses Recht. Sie ist Pflicht, sobald Du länger als drei Monate bleibst, und gilt unbefristet.

In Wien läuft das so: Zuerst meldest Du beim Magistratischen Bezirksamt Deinen Wohnsitz an, damit Du eine gültige Wiener Adresse hast. Danach buchst Du einen Termin beim EWR-Referat der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), das für Deinen Bezirk zuständig ist. Außerhalb von Wien ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat Deiner Stadt zuständig. Mitbringen solltest Du:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • Nachweis über die Ausbildung, zum Beispiel die Inskriptionsbestätigung der Universität,
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
  • Erklärung oder Nachweise über ausreichende Existenzmittel.

Die Gebühr beträgt in Wien 44 Euro für Anträge seit dem 1. Januar 2026; vorher waren es 22 Euro. Stellst Du den Antrag zu spät, kann eine Geldstrafe folgen.

Welche Krankenversicherung brauchst Du?

Die gute Nachricht zuerst: Meistens bleibst Du in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung schreibt, dass bei einem Aufenthalt nur zum Studium in einem EU-Staat im Allgemeinen der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt, und ergänzt: „Dies gilt auch, wenn Sie das gesamte Studium dort absolvieren.“ Je nach Situation läuft die Versicherung als Familienversicherung oder freiwillige Versicherung weiter. Die DVKA rät, das rechtzeitig vor dem Studium mit der eigenen Kasse zu besprechen.

In Österreich weist Du Deinen Anspruch dann mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nach. Sie deckt laut DVKA die medizinisch notwendigen Leistungen nach österreichischem Recht, einen Rücktransport nach Deutschland aber nicht; dafür empfiehlt die DVKA einen privaten Zusatzschutz. Welche Nachweise die Behörde für die Anmeldebescheinigung akzeptiert, nennt die Stadt Wien nur beispielhaft (Versicherung bei der ÖGK oder private Krankenversicherung). Nimm deshalb zum Termin eine Bestätigung Deiner deutschen Kasse mit.

Hast Du keinen anderen Schutz, kannst Du Dich bei der Österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern. Die studentische Selbstversicherung kostet 78,84 Euro im Monat (Wert 2026). Voraussetzung sind ein Gesamteinkommen unter 15.000 Euro im Kalenderjahr und dass Du die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als vier Semester überschreitest.

Ändert die Anmeldung in Österreich etwas am BAföG?

Nicht von selbst. Das BAföG setzt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland voraus, stellt aber klar, dass ein Aufenthalt nur zum Zweck der Ausbildung keinen ständigen Wohnsitz begründet (§ 5 Abs. 1 BAföG). Maßgeblich ist der Mittelpunkt Deiner Lebensbeziehungen, nicht allein der österreichische Meldezettel. Was Du an Förderung bekommen kannst, steht unter BAföG für das Medizinstudium in Österreich; einen Überblick über alle Kosten gibt die Seite Kosten des Medizinstudiums in Österreich.

Häufige Fragen

Brauche ich als Student aus Deutschland eine Anmeldebescheinigung in Österreich?

Ja, wenn Du Dich länger als drei Monate in Österreich aufhältst, und das ist bei einem Studium der Fall. Du beantragst sie spätestens vier Monate nach der Einreise. In Wien kostet sie 44 Euro und gilt unbefristet.

Wie schnell muss ich mich in Österreich anmelden?

Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug, egal ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz. Wer das versäumt, muss laut oesterreich.gv.at mit einer Geldstrafe rechnen.

Bleibe ich in der deutschen Krankenversicherung?

In der Regel ja. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung geht davon aus, dass Dein Lebensmittelpunkt bei einem Studium im EU-Ausland in Deutschland bleibt, auch bei einem ganzen Studium. Die Art der Versicherung klärst Du vor dem Umzug mit Deiner Kasse.

Was kostet die studentische Selbstversicherung der ÖGK?

78,84 Euro im Monat (Wert 2026). Sie ist für Studenten gedacht, die keinen anderen Versicherungsschutz haben, und setzt unter anderem ein Einkommen unter 15.000 Euro im Jahr voraus.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 19.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.

  1. Melden (Wohnsitzanmeldung) – oesterreich.gv.at, 26.03.2026; abgerufen am 18.10.2026
  2. Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger und Schweizer – Stadt Wien (MA 35); abgerufen am 18.10.2026
  3. Studierende und Praktikanten im Ausland – Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA); abgerufen am 18.10.2026
  4. Studentische Selbstversicherung – oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Finanzen), 30.03.2026; abgerufen am 19.10.2026
  5. Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 5 (Ausbildung im Ausland) und § 16 Abs. 3 – gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), 16.04.2026; abgerufen am 18.10.2026
  6. Universitätsgesetz 2002, § 62 (Meldung der Fortsetzung des Studiums) – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 19.10.2026
  7. ÖH-Beitrag – Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH); abgerufen am 18.10.2026