Nach dem MedAT: Zulassung, Fristen und Unterlagen je Uni
Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 20.10.2026
Für die MedAT-Zulassung bleiben nach dem Ergebnis in Kalenderwoche 32 nur wenige Wochen. 2026 lief die Zulassung in Graz vom 17. August bis 4. September, in Wien ab 3. und in Linz ab 4. August jeweils bis 5. September. Wien verlangte zusätzlich eine Annahmeerklärung und die Anmeldung zu den Kleingruppen. Wer eine Frist versäumt, verliert den Platz.
Ein Platzangebot ist also noch kein Studienplatz. Es wird erst einer, wenn Du ihn fristgerecht annimmst und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, allen voran das Abitur. Auf dieser Seite stehen die Regeln jedes Standorts, wie sie in den Verordnungen für 2026/27 stehen.
Welche Fristen gelten nach dem MedAT?
Die vier Universitäten regeln das unterschiedlich. Wien verlangt eine ausdrückliche Annahmeerklärung, Innsbruck die Einschreibung, Graz und Linz die Zulassung innerhalb eines festen Zeitraums. Die Tabelle zeigt die Regeln für das Studienjahr 2026/27:
| Standort | Ergebnis | Was Du tun musst | Platz verfällt |
|---|---|---|---|
| Wien | ab Beginn der Kalenderwoche 32 im MedAT-Account | Annahme des Platzes nachweislich innerhalb der Frist erklären, die mit dem Testergebnis zugewiesen wird; persönliche Zulassung in der Zulassungsfrist für Human- und Zahnmedizin (2026: 03.08. bis 05.09.); Anmeldung zu den Kleingruppen bis 15. September des Testjahres | ohne fristgerechte Annahmeerklärung |
| Innsbruck | ab Ende der Kalenderwoche 32 im ANV Management Portal | Einschreibung innerhalb der Frist aus der Verständigung; wer verhindert ist, erklärt die Annahme schriftlich (auch durch Bevollmächtigte) und vereinbart einen Sondertermin | ohne fristgerechte Einschreibung |
| Graz | am Beginn der Kalenderwoche 32, Verständigung über einen Platz per E-Mail | Zulassung vom 17.08. bis 04.09.2026 nach den Vorgaben der Verständigungs-E-Mail | ohne fristgerechte Zulassung |
| Linz | am Beginn der Kalenderwoche 32 per E-Mail; Verständigung über einen Platz bis spätestens 07.08.2026 | Antrag auf Zulassung in der Frist vom 04.08. bis 05.09.2026 online stellen | ohne fristgerechten Antrag, bei verweigerter Zulassung oder wenn ÖH- bzw. Studienbeitrag nicht bis 31.10.2026 bezahlt ist |
Zwei Feinheiten fallen auf. In Wien reicht die Annahme allein nicht. Die Zulassung erfolgt persönlich in der Studienabteilung, 2026 in der Frist vom 3. August bis 5. September, mit einer Nachfrist bis 31. Oktober. Die Universität schreibt, dass die Zulassung bis 5. September abgeschlossen sein muss, um noch einen Kleingruppenplatz zu bekommen; die Verordnung nennt für die Anmeldung zu den Kleingruppen den 15. September. Halte Dich an den früheren Termin. In Innsbruck läuft die Zulassung in drei Schritten: Unterlagen hochladen, über das Studierendenportal einen Termin buchen, Originale vor Ort prüfen lassen, persönlich und innerhalb der Frist aus dem Platzangebot. Wer verhindert ist, muss innerhalb der Frist schriftlich annehmen, das geht auch über eine bevollmächtigte Person, und einen Sondertermin vereinbaren.
Was für 2027 schon feststeht
Ganz verbindlich ist für 2027 noch nichts, weil die Verordnungen fehlen. Zwei Universitäten haben aber Planungstermine veröffentlicht: Die JKU nennt für Linz eine Zulassungsfrist vom 10.08.2027 bis 05.09.2027, die Ergebnisse kommen dort per E-Mail ab voraussichtlich 9. August bis spätestens 13. August 2027. Die MedUni Graz plant die Zulassung für „Mitte August bis Anfang September 2027“. Innsbruck verweist auf das schriftliche Platzangebot, Wien nennt noch keine Termine. Die Ergebniswoche ist Kalenderwoche 32, also der 09.08.2027 bis 15.08.2027. Alle Termine stehen unter MedAT-Termine 2027.
Für den Sommer heißt das: Plane in der zweiten Augusthälfte keine lange Reise ohne Internet. Die Universitäten kommunizieren nur elektronisch, und die Innsbrucker Verordnung verlangt ausdrücklich, das Portal in der Zeit der Platzvergabe mindestens täglich zu prüfen.
Welche Unterlagen brauchst Du für die Zulassung?
Die Grundvoraussetzung ist bei allen Universitäten gleich: Du brauchst einen Platz auf der Rangliste und musst die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, vor allem die allgemeine Universitätsreife. Für Bewerber aus Deutschland ist das in der Regel das Abiturzeugnis. Ob ein ausländischer Abschluss gleichwertig ist, prüft die Universität bei der Zulassung (§ 64 UG).
Am genauesten beschreibt die JKU, was sie sehen will. Hochzuladen waren 2026:
- die E-Mail mit dem Testergebnis als Nachweis über das bestandene Aufnahmeverfahren
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife, etwa das Abiturzeugnis, mit allen Seiten
- bei unterschiedlichen Namen auf den Dokumenten ein Nachweis der Namensänderung
- ein Lateinnachweis, falls vorhanden; das Latinum kann auch im Bachelorstudium nachgeholt werden
- ein aktuelles Porträtfoto für den Studierendenausweis
Nach der Zulassung verlangt die JKU zusätzlich Impfnachweise und Erklärungen für die Tätigkeit im Kepler Universitätsklinikum, und zwar schon für die erste Studienwoche. In Wien bringst Du zur persönlichen Zulassung Reisepass oder Personalausweis und den Nachweis der Universitätsreife im Original oder als beglaubigte Kopie mit, bei einem ausländischen Zeugnis auch das letzte Jahreszeugnis, dazu eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung; Übersetzungen und Beglaubigungen ausländischer Urkunden müssen den Vorgaben der Universität entsprechen. Innsbruck verlangt per Upload unter anderem Abiturzeugnis, Platzangebot, Foto, Ausweis, eine Datenschutzerklärung, Nachweise zum Kontingent und einen Lateinnachweis, falls die Lateinstunden nicht aus dem Zeugnis hervorgehen; vor Ort zeigst Du alles im Original. Für Graz haben wir keine vollständige öffentliche Liste gefunden, maßgeblich ist die Verständigung per E-Mail. In Wien und Innsbruck zahlst Du ÖH- und Studienbeitrag bei der Zulassung per Bankomatkarte.
Latein ist kein Hindernis für die Zulassung. Wer in der Schule nicht mindestens zehn Wochenstunden Latein hatte, legt im Studium eine Zusatzprüfung ab: in Wien bis zum Ende des dritten Semesters, in Innsbruck vor Abschluss der ersten Diplomprüfung, in Linz vor der Bachelorprüfung; Graz bietet eine Lehrveranstaltung zu Studienbeginn an. Die MedUni Innsbruck rät Bewerbern mit deutschem Zeugnis, sich die Lateinstunden von der Schule bestätigen zu lassen. Die Zusatzprüfung in Biologie entfällt, weil der MedAT diese Inhalte schon abfragt.
Bis wann muss das Abiturzeugnis vorliegen?
Bis zum Ende der Zulassungsfrist, sonst verfällt der Platz. So steht es in den gemeinsamen FAQ der Universitäten; Graz und Linz sprechen von der Zulassung im September. Für alle, die den MedAT in der Abschlussklasse schreiben, ist das der kritische Punkt im Kalender. Wie gut die deutschen Zeugnistermine dazu passen, steht unter MedAT vor dem Abitur.
Was passiert, wenn Du eine Frist verpasst?
Dann verfällt der Platz, und zwar ohne Nachfrist. Er geht an die nächste Person auf der Rangliste. In Linz kommt eine dritte Frist hinzu, die viele übersehen: Wer ÖH-Beitrag oder Studienbeitrag nicht bis 31. Oktober bezahlt, verliert den Platz auch nach erfolgter Zulassung. Wie die frei gewordenen Plätze vergeben werden, erklärt die Seite MedAT-Nachrückverfahren.
Wer nachrückt, bekommt eigene, meist kürzere Fristen in der Verständigung. Auch hier gilt: Ohne fristgerechte Annahme bzw. Zulassung ist der Platz weg, und die Liste rückt weiter.
Kann man den Studienplatz verschieben oder tauschen?
Das Ergebnis gilt nur für das Studienjahr, für das Du angetreten bist. Aufheben lässt es sich nicht. Was es gibt, ist die Beurlaubung nach § 67 UG, etwa wegen Präsenz- oder Zivildienst, Erkrankung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder eines freiwilligen sozialen Jahres; weitere Gründe können die Universitäten in ihrer Satzung festlegen. Der Antrag ist bis zum Beginn des Semesters zu stellen, die Zulassung bleibt dabei bestehen. Zugelassen werden musst Du dafür also trotzdem fristgerecht. Studienbeginn ist an allen vier Standorten nur im Wintersemester; die MedUni Graz kann in begründeten Fällen auf Antrag eine Zulassung im Sommersemester gewähren, nachdem Du die Zulassung regulär durchlaufen hast.
Ein Tausch zwischen den Universitäten ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ausnahme sind Graz und Linz, die das Bachelorstudium Humanmedizin gemeinsam anbieten. Zum selben Studium an zwei österreichischen Universitäten gleichzeitig zugelassen zu sein, schließt § 63 Abs. 8 des Universitätsgesetzes aus.
Stimmt Dein Kontingent?
In der Humanmedizin wird bei der Zulassung geprüft, ob die Kontingentangabe aus der Anmeldung stimmt. Die Innsbrucker Verordnung ist hier am deutlichsten: Ist die Angabe falsch, wirst Du im richtigen Kontingent neu gereiht und trägst die Folgen selbst, bis zum Verlust des Angebots. Wien und Graz schreiben vor, dass die Rangliste angepasst wird, wenn eine andere Zuordnung rechtlich geboten ist. Mit deutschem Abitur gehörst Du ins EU-Kontingent; mehr dazu unter EU-Quote Medizin.
Und nach der Zulassung?
Studienleistungen aus einem anderen Studium kannst Du erst anrechnen lassen, wenn Du als ordentlicher Studierender zugelassen bist; vorab prüfen die Universitäten das nicht. In Linz entscheidet außerdem ein automatisches Verfahren nach Wohnort und Präferenz, ob Du die ersten vier Semester in Linz oder in Graz studierst, auch entgegen Deinem Wunsch. Wie es an Deinem Standort weitergeht, steht auf den Seiten zu Wien, Innsbruck, Graz und Linz.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach dem MedAT Zeit, den Platz anzunehmen?
Das legt jede Universität selbst fest. 2026 lief die Zulassung in Graz vom 17. August bis 4. September, in Wien vom 3. August und in Linz vom 4. August jeweils bis 5. September. Die Annahmefrist nennen Wien und Innsbruck individuell mit dem Platzangebot; in Wien kommt die Anmeldung zu den Kleingruppen hinzu.
Brauche ich für die Zulassung einen Lateinnachweis?
Nein. Ein Lateinnachweis ist für die Zulassung nicht nötig. Wer in der Schule nicht mindestens zehn Wochenstunden Latein hatte, legt im Studium eine Zusatzprüfung ab, innerhalb der Fristen der jeweiligen Universität.
Kann ich den Studienplatz auf nächstes Jahr verschieben?
Mitnehmen kannst Du das Ergebnis nicht, es gilt nur für das Studienjahr, für das Du angetreten bist. Möglich ist eine Beurlaubung im Rahmen der Zulassung, wenn wichtige Gründe vorliegen, etwa Präsenz- oder Zivildienst oder eine Schwangerschaft. Zugelassen werden musst Du dafür trotzdem fristgerecht.
Kann ich meinen Studienplatz an eine andere Uni tauschen?
Grundsätzlich nicht. Die einzige Ausnahme ist ein Tausch zwischen der MedUni Graz und der JKU Linz unter bestimmten Voraussetzungen. Eine gleichzeitige Zulassung zum selben Studium an zwei Universitäten verbietet das Universitätsgesetz.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 20.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 10. Stück, Nr. 15, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 20. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnungen über die Zulassung (RN 61) und die Testinhalte (RN 62) für Human- und Zahnmedizin 2026/27 – Medizinische Universität Graz, Mitteilungsblatt 2025/26, 14. Stück, 17.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin (UK 033/303) im Studienjahr 2026/27 – Johannes Kepler Universität Linz, Mitteilungsblatt vom 07.01.2026, 1. Stück, Pkt. 1, 07.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
- Zulassungsfristen (mit abweichender Frist für Human- und Zahnmedizin) – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 20.10.2026
- Diplomstudien Human- und Zahnmedizin: Ablauf der Zulassung – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 20.10.2026
- Zulassungsvoraussetzungen: notwendige Dokumente – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 20.10.2026
- Zulassung Humanmedizin (Upload, Terminbuchung, Prüfung der Originale) – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 20.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, § 67 (Beurlaubung) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 20.10.2026
- Informationen zur Zulassung – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
- FAQ – häufig gestellte Fragen – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
- Basic-Infos: Der MedAT (Abschnitt „Fristen und Termine“) – medizinstudieren.at (gemeinsame Seite der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der JKU Linz); abgerufen am 19.10.2026
- Aufnahmeverfahren: Häufig gestellte Fragen – Medizinische Universität Graz; abgerufen am 19.10.2026
- Aufnahmeverfahren: Termine & Anmeldung (Studienjahr 2027/28) – Medizinische Universität Graz; abgerufen am 19.10.2026
- Bachelorstudium Humanmedizin: Anmeldung und Aufnahmeverfahren – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 19.10.2026
- Aufnahmeverfahren Humanmedizin – Termine und Fristen (mit Vorbehalt) – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 19.10.2026
- Universitätsgesetz 2002, geltende Fassung (u. a. §§ 63, 64, 65, 65b) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 18.10.2026
- Zusatzprüfung Latein – Medizinische Universität Wien; abgerufen am 19.10.2026
- Zusatzprüfung Latein – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 19.10.2026
- Latein-Ergänzungsprüfung – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 19.10.2026
- Testergebnisse – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026