Vom Medizinstudium in Österreich nach Deutschland wechseln
Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 19.10.2026
Den Studienplatz in Medizin von Österreich nach Deutschland zu wechseln, geht in zwei Schritten: Zuerst rechnet das Landesprüfungsamt Deine österreichischen Semester nach § 12 der Approbationsordnung an. Dann bewirbst Du Dich an einer deutschen Universität um einen freien Platz im höheren Fachsemester. Über hochschulstart.de läuft das nicht, jedes Land regelt die Vergabe selbst.
Bevor Du den Aufwand auf Dich nimmst, lohnt eine nüchterne Frage: Ist der Wechsel während des Studiums wirklich der bessere Weg als der Abschluss in Österreich mit anschließender Approbation? Dazu am Ende mehr.
Schritt 1: Wie rechnet das Landesprüfungsamt Dein Studium an?
Die Grundlage steht in § 12 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Die zuständige Stelle des Landes rechnet „Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums“ ganz oder teilweise an, soweit sie gleichwertig sind (Abs. 1). Sie erkennt außerdem einzelne Studien- und Prüfungsleistungen an (Abs. 2). Zwei Ausnahmen nennt die Verordnung: Leistungen, die das Studium abschließen, und Leistungen, die in Deutschland schon Gegenstand einer Prüfung waren und dort endgültig nicht bestanden wurden.
Anrechnung gibt es nur auf Antrag (Abs. 4). Das Ergebnis ist ein Bescheid des Landesprüfungsamts, aus dem hervorgeht, welche Zeiten und Leistungen angerechnet werden und in welches Fachsemester Du damit kommst. Im Alltag heißt er oft Anrechnungs- oder Einstufungsbescheid; das sind keine Begriffe aus der Verordnung.
Welches Amt ist zuständig?
Die ÄApprO legt eine klare Reihenfolge fest:
- das Land, in dem Du für Medizin eingeschrieben oder zugelassen bist,
- wenn Du noch an keiner deutschen Universität eingeschrieben oder zugelassen bist: das Land, in dem Du geboren bist,
- wenn sich auch so keine Zuständigkeit ergibt, etwa bei Geburt im Ausland: Nordrhein-Westfalen.
Wer aus Österreich wechselt, ist meist im zweiten Fall: noch nicht in Deutschland eingeschrieben. Dann entscheidet also das Geburtsland, nicht das Land, in dem Du studieren willst.
Was passiert mit Deinen Noten?
Rechnet das Amt eine im Ausland abgelegte Prüfung als Ersten oder Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an, wird dafür keine Gesamtnote gebildet; auf dem Zeugnis steht stattdessen ein Vermerk (§ 13 Abs. 4 ÄApprO). Wie viel von einem österreichischen Abschnitt angerechnet wird, hängt davon ab, wie das Amt die Gleichwertigkeit beurteilt. Eine feste Umrechnungstabelle zwischen den österreichischen Diplomprüfungen und der deutschen Ärztlichen Prüfung gibt es in der Verordnung nicht.
Schritt 2: Wie bekommst Du einen Studienplatz im höheren Fachsemester?
Studienplätze im ersten Fachsemester Medizin vergibt in Deutschland hochschulstart.de. Für höhere Fachsemester gilt das nicht: Hier vergeben die Hochschulen freie Plätze selbst, nach der Vergabeverordnung ihres Landes und ihren eigenen Satzungen. In Nordrhein-Westfalen ist das die Vergabeverordnung NRW, deren jüngste Fassung vom 8. September 2026 stammt. Es gibt nur so viele Plätze, wie in dem jeweiligen Semester frei sind.
Für Deine Bewerbung heißt das: Du brauchst den Bescheid des Landesprüfungsamts in der Regel, bevor Du Dich bewerben kannst, und Du bewirbst Dich bei jeder Universität einzeln, mit ihren eigenen Fristen. Die Fristen und Ranglisten stehen in den Satzungen und auf den Seiten der Universitäten.
Lohnt sich der Wechsel während des Studiums?
Das hängt davon ab, warum Du wechseln willst. Bist Du nur deshalb in Österreich, weil es mit dem Platz in Deutschland nicht geklappt hat, ist der Abschluss vor Ort oft der sicherere Weg. Der österreichische Dr. med. univ. wird in Deutschland automatisch anerkannt; ab dem 1. November 2026 steht das in § 9c der Bundesärzteordnung. Du musst Dich dann um keinen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben und riskierst keine Lücke zwischen Exmatrikulation und neuem Platz. Wie die Approbation mit österreichischem Abschluss funktioniert, steht unter Approbation in Deutschland.
Dass dieser Weg funktioniert, zeigen die Zahlen: Rund zwei Drittel der Absolventen aus Deutschland kehren nach der Absolventenbefragung EUROGRADUATE 2022 kurz nach dem Studium zurück, so das österreichische Wissenschaftsministerium in der Anfragebeantwortung 5452/AB. Ein früherer Wechsel lohnt sich eher, wenn Du aus persönlichen Gründen nach Deutschland musst oder einen Platz in einer bestimmten Stadt sicher in Aussicht hast.
Andersherum geht es übrigens auch: Wer zunächst anderswo studiert, kann sich später um einen Quereinstieg in Österreich bewerben. Die Plätze sind knapp; die Übersicht steht unter MedAT nicht geschafft.
Häufige Fragen
Kann ich mein Medizinstudium von Österreich nach Deutschland verlegen?
Ja, aber nicht mit einem einfachen Wechsel. Zuerst lässt Du Dir die österreichischen Semester vom Landesprüfungsamt nach § 12 ÄApprO anrechnen, dann bewirbst Du Dich an einer deutschen Universität um einen freien Platz im höheren Fachsemester. Die Plätze vergeben die Hochschulen nach Landesrecht, nicht hochschulstart.de.
Welches Landesprüfungsamt ist für die Anrechnung zuständig?
Das Amt des Landes, in dem Du für Medizin eingeschrieben oder zugelassen bist. Bist Du noch nirgends in Deutschland eingeschrieben, ist das Land zuständig, in dem Du geboren bist; ergibt sich so keine Zuständigkeit, entscheidet Nordrhein-Westfalen.
Werden österreichische Prüfungen in Deutschland angerechnet?
Soweit sie gleichwertig sind, ja: § 12 Abs. 2 ÄApprO erlaubt die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Ausgenommen sind Leistungen, die das Studium abschließen, und solche, die in Deutschland bereits endgültig nicht bestanden wurden. Die Anrechnung gibt es nur auf Antrag.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 19.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.
- Approbationsordnung für Ärzte, § 12 (Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 07.06.2023; abgerufen am 19.10.2026
- Approbationsordnung für Ärzte, § 13 Abs. 4 (keine Gesamtnote bei angerechneter Auslandsprüfung) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 07.06.2023; abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (VergabeVO NRW), Fassungsübersicht – Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de; abgerufen am 19.10.2026
- Bundesärzteordnung, § 3 (Approbation), Fassung bis 31.10.2026 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 20.03.2024; abgerufen am 19.10.2026
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, BGBl. 2026 I Nr. 225 – Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), 28.07.2026; abgerufen am 19.10.2026
- Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP, Hauptdokument (12 Seiten) – BMFWF, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026