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Nach dem Medizinstudium in Österreich: Approbation, Facharzt, Wechsel

Von der Redaktion · Stand: 24.10.2026

Junger Arzt im Kittel geht durch einen hellen Krankenhausflur

Nach dem Medizinstudium in Österreich stehen Dir beide Länder offen: Der Dr. med. univ. wird in Deutschland automatisch anerkannt, und rund zwei Drittel (64 %) der Absolventen mit Abitur aus Deutschland wohnen ein bis zwei Jahre nach dem Abschluss wieder dort. Für Approbation, Facharztausbildung und einen Wechsel schon während des Studiums gelten jeweils eigene Regeln.

Die drei Fragen hängen zusammen, werden aber von verschiedenen Stellen entschieden: die Approbation von einer Landesbehörde, die Anrechnung von Semestern vom Landesprüfungsamt, die Facharztanerkennung von der Ärztekammer. Hier steht, welcher Weg wann passt.

Welcher Weg passt zu Dir?

Approbation in Deutschland

Du hast den Dr. med. univ. und willst in Deutschland ärztlich arbeiten.

Der Abschluss steht in Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG und wird automatisch anerkannt, ab 01.11.2026 nach § 9c Bundesärzteordnung. Deutschkenntnisse musst Du trotzdem nachweisen.

Approbation mit österreichischem Abschluss

Facharzt in Österreich oder Deutschland

Du überlegst, wo Du nach dem Studium die Facharztausbildung machst.

In Österreich dauert sie bei den meisten Fächern mindestens 69 Monate, in Allgemeinmedizin und Familienmedizin 57. Die Muster-Weiterbildungsordnung nennt für viele Gebiete 60 Monate.

Facharztausbildung im Vergleich

Wechsel während des Studiums

Du willst nicht bis zum Abschluss warten und schon vorher nach Deutschland.

Zuerst rechnet das Landesprüfungsamt Deine Semester nach § 12 ÄApprO an, dann bewirbst Du Dich an einer Universität um einen freien Platz im höheren Fachsemester. hochschulstart ist dafür nicht zuständig.

Von Österreich nach Deutschland wechseln

Was ändert sich zum 1. November 2026?

Am Ergebnis nichts, an den Paragrafen und an der Zuständigkeit schon. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren (BGBl. 2026 I Nr. 225) wandert die automatische Anerkennung aus § 3 in den neuen § 9c der Bundesärzteordnung. Zuständig ist dann die Behörde des Landes, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, wenn Du in Deutschland wohnst; bisher war es das Land, in dem Du arbeiten willst. Auf Antrag stellt die Behörde einen gesonderten Bescheid über die Gleichwertigkeit aus. Die Deutschkenntnisse bleiben Voraussetzung: In Nordrhein-Westfalen verlangt die Bezirksregierung Münster grundsätzlich B2 und Fachsprache auf C1, lässt bei Muttersprachlern oder einem Studium auf Deutsch aber einen anderen Nachweis zu.

Eine Einschränkung gilt für Abschlüsse der Privatuniversitäten. Anhang V unterscheidet nicht ausdrücklich zwischen öffentlichen und privaten Universitäten, eine amtliche Aussage zu DPU, SFU, PMU und KL haben wir aber nicht gefunden. Wer an einer Privatuni studiert, sollte sich die Anerkennung früh von der zuständigen Behörde bestätigen lassen.

Facharztausbildung: Österreich und Deutschland im Überblick

In Österreich beginnt die Ausbildung mit einer Basisausbildung, die seit dem 1. August 2026 sechs statt neun Monate dauert. Danach folgen Sonderfach-Grund- und Schwerpunktausbildung in einem Arbeitsverhältnis, eine Prüfung bei der Ärztekammer und das Facharztdiplom. Vor der ersten ärztlichen Tätigkeit trägt die Österreichische Ärztekammer Dich in die Ärzteliste ein. In Deutschland beginnt die Weiterbildung erst mit der Approbation und endet mit einer Prüfung vor der Landesärztekammer.

Ein österreichisches Facharztdiplom wird in Deutschland für die Fächer, die Anhang V Nr. 5.1.3 für Österreich nennt, automatisch anerkannt. Wechselst Du mitten in der Weiterbildung, rechnen beide Seiten nur gleichwertige Zeiten im Einzelfall an; wie viele Monate zählen, steht vorher nicht fest. Das ist der Punkt mit dem größten Planungsrisiko.

Wer bleibt, wer geht zurück?

Die Befragung EUROGRADUATE 2022 unterscheidet nach dem Ort des Schulabschlusses. Von den Absolventen mit österreichischem Abschluss wohnen ein bis zwei Jahre nach dem Studium 95 Prozent in Österreich, von denen mit Abitur aus Deutschland rund zwei Drittel wieder in Deutschland. Wie viele der Rückkehrer dort eine Facharztausbildung beginnen, weist die Befragung nicht aus. Als Gründe für einen Wegzug aus Österreich nennen die Befragten beider Kohorten, ohne Aufschlüsselung nach Herkunft und mit Mehrfachnennungen, am häufigsten Partnerschaft oder Familie (65 %) und die Möglichkeit einer weiteren Qualifikation (64 %), das höhere Einkommen mit 31 % deutlich seltener.

Wie das Studium bis zum Abschluss aufgebaut ist, steht in der Übersicht Das Medizinstudium in Österreich.

Häufige Fragen

Wird ein Medizinstudium aus Österreich in Deutschland anerkannt?

Ja, automatisch. Der Dr. med. univ. steht in Anhang V Nr. 5.1.1 der EU-Richtlinie 2005/36/EG; die Inhalte des Studiums werden nicht einzeln geprüft. Ab dem 1. November 2026 steht die Regel in § 9c der Bundesärzteordnung. Für die Approbation brauchst Du trotzdem einen Antrag mit Unterlagen und den Nachweis Deiner Deutschkenntnisse.

Wie viele Absolventen gehen nach dem Studium in Österreich zurück nach Deutschland?

Nach der Absolventenbefragung EUROGRADUATE 2022, die das österreichische Wissenschaftsministerium in der Anfragebeantwortung 5452/AB zitiert, wohnen ein bis zwei Jahre nach dem Abschluss rund zwei Drittel (64 %) der Absolventen mit Abitur aus Deutschland wieder in Deutschland. Human- und Zahnmedizin sind dabei zusammengefasst.

Ist es besser, während des Studiums nach Deutschland zu wechseln oder erst danach?

Wer nur deshalb in Österreich studiert, weil es mit dem Platz in Deutschland nicht geklappt hat, fährt mit dem Abschluss vor Ort oft sicherer: Der Abschluss wird automatisch anerkannt, und Du musst keinen freien Platz im höheren Fachsemester finden. Ein früherer Wechsel lohnt sich eher bei persönlichen Gründen oder einem sicheren Platz in Aussicht.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 24.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.

  1. Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Anhang V Nr. 5.1.1 (konsolidierte Fassung 29.10.2025) – EUR-Lex, 29.10.2025; abgerufen am 18.10.2026
  2. Bundesärzteordnung, § 3 (Approbation), Fassung bis 31.10.2026 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 20.03.2024; abgerufen am 19.10.2026
  3. Bundesärzteordnung, § 12 (zuständige Behörden), Fassung bis 31.10.2026 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 20.03.2024; abgerufen am 19.10.2026
  4. Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, BGBl. 2026 I Nr. 225 – Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), 28.07.2026; abgerufen am 19.10.2026
  5. Merkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation – Abschluss der Ausbildung in der Europäischen Union (Stand Oktober 2026) – Bezirksregierung Münster; abgerufen am 19.10.2026
  6. Approbationsordnung für Ärzte, § 12 (Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 07.06.2023; abgerufen am 19.10.2026
  7. Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG), BGBl. I Nr. 169/1998, konsolidierte Fassung (§§ 4, 5, 6a, 7, 8, 14, 27, 257, 258) – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.10.2026; abgerufen am 23.10.2026
  8. Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015), BGBl. II Nr. 147/2015, konsolidierte Fassung mit Anlagen 1 bis 33 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.10.2026; abgerufen am 23.10.2026
  9. 7. Novelle der ÄAO 2015, BGBl. II Nr. 224/2026 (Basisausbildung von neun auf sechs Monate) – Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 30.07.2026; abgerufen am 23.10.2026
  10. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2026 (§§ 4, 10, 18 sowie Abschnitt B) – Bundesärztekammer, 03.07.2026; abgerufen am 23.10.2026
  11. Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Art. 21, 25 und 28 sowie Anhang V Nr. 5.1.2 bis 5.1.4 (konsolidierte Fassung 29.10.2025) – EUR-Lex, 29.10.2025; abgerufen am 23.10.2026
  12. Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP, Hauptdokument (12 Seiten) – BMFWF, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
  13. EUROGRADUATE 2022: Analyse der österreichischen Erhebungsdaten zu Studium und Arbeitsmarkteinstieg von Hochschulabsolventen (Gesamtbericht), Grafiken 49 und 108 – Statistik Austria, veröffentlicht vom BMFWF; abgerufen am 20.10.2026
  14. Entscheidungen Privatuniversitäten und Privathochschulen – AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria; abgerufen am 18.10.2026