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MedAT-Ergebnis: wann es kommt und was dann zählt

Von der Redaktion · fachlich geprüft von Hendrik Loll · Stand: 20.10.2026

Das MedAT-Ergebnis erscheint in Kalenderwoche 32, für 2027 also voraussichtlich zwischen 09.08.2027 und 15.08.2027. Alle Teilnehmer bekommen eine E-Mail; im Online-Account stehen dann Dein Testergebnis und die Information, ob Du einen Studienplatz bekommst. Innsbruck veröffentlicht laut Verordnung erst ab Ende dieser Woche.

Zwischen Testtag und Ergebnis liegt damit rund ein Monat. Was danach zählt, ist vor allem eines: die Fristen.

Wann kommt das MedAT-Ergebnis?

Die Ergebniswoche ist seit Jahren dieselbe: Von 2022 bis 2026 gaben die Universitäten die Ergebnisse jeweils in Kalenderwoche 32 bekannt. Im Detail unterscheiden sie sich:

StandortErgebnis laut Verordnung 2026/27
Wienab Beginn der Kalenderwoche 32 im MedAT-Account
Innsbruckab Ende der Kalenderwoche 32 im ANV Management Portal
Grazam Beginn der Kalenderwoche 32, Verständigung über einen Platz per E-Mail
Linzam Beginn der Kalenderwoche 32 per E-Mail; Verständigung über einen Platz bis spätestens 07.08.2026
Zulassungsverordnungen 2026/27 der vier Universitäten. Für 2027 nennt die JKU als Ergebnisfenster den 9. bis spätestens 13. August.

Die E-Mails gehen laut den Universitäten nicht alle gleichzeitig hinaus. Wenn bei Freunden schon etwas da ist und bei Dir noch nicht, ist das kein Signal. Schau direkt in den Account.

Was im Ergebnis steht

Die Wiener Verordnung verspricht zwei Dinge: Dein individuelles Testergebnis und die Information, ob Dir ein Studienplatz angeboten werden kann. Graz stellt im ANV-Webtool einen individuellen Einzelergebnisnachweis bereit, Innsbruck neben dem Ergebnis eine Online-Einsicht. Die JKU teilt in derselben E-Mail mit, ob Du die ersten vier Semester in Linz oder in Graz studierst, und schickt bei einem Platz die nächsten Schritte zur Zulassung mit.

Bekommst Du ein Platzangebot, beginnt sofort eine Frist. In Wien musst Du die Annahme innerhalb der mit dem Ergebnis genannten Frist erklären, in Graz lief die Zulassung 2026 vom 17. August bis 4. September. Alle Regeln je Standort stehen unter Zulassung und Fristen.

Wie liest Du Dein MedAT-Ergebnis?

Dein Gesamtwert ist kein Prozentrang. Er ist die gewichtete Summe der Anteile richtiger Antworten in den Testteilen; wie das genau gerechnet wird, steht unter MedAT-Auswertung. Ob er reicht, hängt allein davon ab, wo Du auf der Rangliste Deines Standorts landest. Eine feste Mindestpunktzahl gibt es nicht.

Die Universitäten veröffentlichen keine Grenzwerte, auch nicht nach dem Ergebnistag. Einen amtlichen Anhaltspunkt liefern nur die Endstände 2021 bis 2025, die in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung stehen. Sie zeigen den niedrigsten Gesamtwert, mit dem nach dem Nachrücken noch ein regulärer Platz vergeben wurde:

Standort20212022202320242025MittelSpanne
Wien Humanmedizin79,1474,8978,2971,5278,7776,57,6 Pp.
Graz Humanmedizin76,7471,7973,7566,8473,3472,59,9 Pp.
Innsbruck Humanmedizin73,4967,4471,3564,9071,0669,68,6 Pp.
Linz Humanmedizin73,0866,6469,5763,2070,0968,59,9 Pp.
Graz Zahnmedizin65,3159,6063,8061,6571,5764,412,0 Pp.
Niedrigster Gesamtwert in Prozent, mit dem auf einem regulären Platz noch ein Studienplatz vergeben wurde (Endstand nach dem Nachrücken). Testjahr = MedAT im Juli. Quelle: Stellungnahmen der vier Universitäten in 5452/AB XXVIII. GP; Mittel und Spanne eigene Rechnung.

Die Grenze schwankt von Jahr zu Jahr um mehrere Prozentpunkte, weil der Test nicht normiert wird. Lege Dein Ergebnis deshalb nicht an einen einzelnen Wert an, sondern an alle fünf Jahre. Genau das macht der MedAT-Rechner: Er zeigt für jeden Standort, in wie vielen Jahren Dein Wert gereicht hätte. Für 2026 gibt es keine amtlichen Grenzwerte.

Kein Platz bekommen: was jetzt?

Laut den Universitäten bekommen nur etwa zehn Prozent der Bewerber aufgrund ihres Ergebnisses ein Platzangebot. Viele, die beim ersten Mal leer ausgehen, bekommen laut den Universitäten bei einem späteren Versuch ein Angebot. Drei Dinge solltest Du in den Wochen nach dem Ergebnis kennen.

Nachrücken

Freie Plätze gehen an die Nächstgereihten. Den Stand veröffentlichen die Universitäten nicht, und laut ihrer Infoseite betrifft es realistischerweise nur wenige direkt hinter der Grenze. Wie weit die Liste in Innsbruck und Linz in den Vorjahren tatsächlich gewandert ist, steht unter MedAT-Nachrückverfahren.

Einsicht in Deine Unterlagen

Innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Ergebnisses kannst Du Einsicht in Antwortbögen, Testhefte, die Unterlagen der manuellen Fertigkeiten und die Auswertungsprotokolle verlangen. Die Einsicht ist freiwillig, online immer möglich und bei Bedarf auch vor Ort. Die Multiple-Choice-Fragen selbst darfst Du dabei nicht vervielfältigen (§ 65b Abs. 1 UG). Wer prüfen will, ob ein Kreuz falsch gelesen wurde, hat hier seine Gelegenheit; stellt sich heraus, dass Dir wegen eines Fehlers in der Rangliste ein Platz entgangen ist, musst Du laut Verordnung zugelassen werden.

Wie das 2026 aussah: In Wien führte ein Link in der Nachricht zum Testergebnis zur Online-Einsicht mit Scan der Antwortbögen und Auswertungsbericht; vor Ort gab es Termine am 6. Oktober und 2. November, je 50 Minuten, mit Voranmeldung im MedAT-Account und ohne Kopien. Innsbruck bot die Einsicht online im Portal und einen letzten Vor-Ort-Termin am 2. November an, nur ein Termin pro Person. Die MedUni Innsbruck weist darauf hin, dass bei einer so späten Einsicht eine Aufnahme ins Studium nach etwaigen Korrekturen nicht mehr gewährleistet werden kann. Wer etwas prüfen will, sollte also früh einsehen.

Bescheid und Beschwerde

Wer keinen Platz bekommt, kann von der Universität einen Bescheid darüber verlangen und dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen (§ 71b Abs. 9 in Verbindung mit § 71c Abs. 4 UG). Ohne Bescheid gibt es nichts anzufechten. Eine Frist für das Verlangen nennen weder das Gesetz noch die Verordnungen, und keine Universität beschreibt das Verfahren öffentlich; stell den Antrag deshalb schriftlich und zeitnah bei Deiner Universität. Der MedAT selbst ist laut Verordnung keine Prüfung im Sinne des Universitätsgesetzes; die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG über Prüfungen gelten für ihn nicht.

Gilt das Ergebnis auch nächstes Jahr?

Nein. Das Ergebnis gilt nur für das Studienjahr, für das Du angetreten bist, nur an Deinem Standort und nur für das gewählte Studium. Ein Humanmedizin-Ergebnis zählt nicht für Zahnmedizin, ein Wiener Ergebnis nicht in Graz. Wer es noch einmal versucht, tritt im nächsten Jahr komplett neu an und kann dabei den Standort wechseln. Mehr dazu unter MedAT wiederholen und MedAT nicht geschafft.

Wann ein Ergebnis gar nicht zählt

Wer am Testtag ausgeschlossen wird oder bei wem nachträglich Unredlichkeiten festgestellt werden, kommt laut Verordnung nicht auf die Rangliste. Zum sofortigen Ausschluss führen etwa die Benutzung eines Handys oder einer Uhr, Notizen in der Gedächtnisaufgabe entgegen den Vorgaben, Blättern in andere Aufgabengruppen oder Markieren außerhalb der Bearbeitungszeit. Was am Testtag erlaubt ist und was nicht, steht unter Antwortbogen und Regeln.

Häufige Fragen

Wann kommt das MedAT-Ergebnis 2027?

In Kalenderwoche 32, also zwischen 09.08.2027 und 15.08.2027 (voraussichtlich). Wien, Graz und Linz veröffentlichen ab Beginn der Woche, Innsbruck laut Verordnung ab Ende der Woche. Die JKU nennt für Linz den 9. bis spätestens 13. August 2027.

Wie erfahre ich mein MedAT-Ergebnis?

Alle Teilnehmer werden per E-Mail verständigt, sobald die Ergebnisse veröffentlicht sind. Das Ergebnis und die Information, ob Du einen Platz bekommst, siehst Du im Online-Account Deiner Universität; Linz verschickt beides per E-Mail.

Gibt es beim MedAT eine Mindestpunktzahl zum Bestehen?

Nein. Laut den Universitäten gibt es keine minimale Punktzahl. Den Platz bekommen die Bestgereihten auf der Liste Deines Standorts. Wer keinen Platz erhält, hat also nicht „nicht bestanden“, sondern lag hinter der letzten vergebenen Position.

Kann ich gegen das MedAT-Ergebnis vorgehen?

Du kannst innerhalb von drei Monaten Einsicht in Antwortbögen, Testhefte und Auswertungsprotokolle verlangen. Bekommst Du keinen Platz, kannst Du außerdem einen Bescheid darüber verlangen und dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 20.10.2026. Medienberichte sind als solche gekennzeichnet.

  1. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Wien, Mitteilungsblatt 2025/26, 10. Stück, Nr. 15, 09.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
  2. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2026/2027 – Medizinische Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt 2025/26, 20. Stück, 21.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
  3. Verordnungen über die Zulassung (RN 61) und die Testinhalte (RN 62) für Human- und Zahnmedizin 2026/27 – Medizinische Universität Graz, Mitteilungsblatt 2025/26, 14. Stück, 17.12.2025; abgerufen am 18.10.2026
  4. Verordnung über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin (UK 033/303) im Studienjahr 2026/27 – Johannes Kepler Universität Linz, Mitteilungsblatt vom 07.01.2026, 1. Stück, Pkt. 1, 07.01.2026; abgerufen am 18.10.2026
  5. Basic-Infos: Der MedAT (Abschnitt „Fristen und Termine“) – medizinstudieren.at (gemeinsame Seite der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der JKU Linz); abgerufen am 19.10.2026
  6. Testergebnisse – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
  7. FAQ – häufig gestellte Fragen – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
  8. Testeinsicht – medizinstudieren.at; abgerufen am 20.10.2026
  9. Testeinsicht MedUni Wien – medizinstudieren.at; abgerufen am 20.10.2026
  10. Einsichtnahme in die Testunterlagen – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 20.10.2026
  11. Informationen für abgelehnte Studienwerber (Seite für Bewerber ohne Studienplatzangebot) – medizinstudieren.at; abgerufen am 20.10.2026
  12. MedAT-Mythen – medizinstudieren.at; abgerufen am 20.10.2026
  13. Testtag MedUni Wien (Testeinladung, Ablauf, Mittagspause, Signalton) – medizinstudieren.at; abgerufen am 18.10.2026
  14. Bachelorstudium Humanmedizin: Anmeldung und Aufnahmeverfahren – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 19.10.2026
  15. Aufnahmeverfahren Humanmedizin – Termine und Fristen (mit Vorbehalt) – Medizinische Universität Innsbruck; abgerufen am 19.10.2026
  16. Universitätsgesetz 2002, geltende Fassung (u. a. §§ 63, 64, 65, 65b) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 18.10.2026
  17. Universitätsgesetz 2002, § 71c (Zugang zu Human- und Zahnmedizin, Quote, gewidmete Plätze) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 01.11.2025; abgerufen am 18.10.2026
  18. Anfragebeantwortung 5452/AB XXVIII. GP zur Anfrage 6059/J „Medizin-Studienplätze in Österreich“ – Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), Parlament Österreich, 07.07.2026; abgerufen am 18.10.2026
  19. Stellungnahme der Medizinischen Universität Wien (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Wien, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
  20. Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Innsbruck, 02.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
  21. Stellungnahme der Medizinischen Universität Graz (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Medizinische Universität Graz, 01.06.2026; abgerufen am 18.10.2026
  22. Stellungnahme der Johannes Kepler Universität Linz (Beilage zu 5452/AB XXVIII. GP) – Johannes Kepler Universität Linz; abgerufen am 18.10.2026